Bochum. Wegen Geiselnahme ist ein Bochumer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Drama begann auf einem Spielplatz. Mit Pistolenschüssen.

Geiselnahme, Schüsse, Gewalt, SEK-Einsatz: Am Anfang des Prozesses in Bochum standen für den Angeklagten (32) mehrere Jahre Haft im Raum. Nach drei Prozesstagen verließ er den Saal aber als freier Mann.

Der Arbeiter und Familienvater aus Bochum ist wegen Körperverletzung und Verkehrsstraftaten vielfach vorbestraft. Das ist schon viele Jahre her, doch am 3. März wurde er wieder schwer rückfällig.

Mit Schreckschusswaffe mehrfach auf den Boden eines Spielplatzes geschossen

Das Drama begann gegen 21 Uhr auf dem Spielplatz am Bernsteinweg in Harpen. Dort kreuzte der Mann aufgewühlt mit einer Schreckschusswaffe auf, weil er den dringenden Verdacht hatte, dass seine dort anwesenden jüngeren Brüder mit Drogen dealen würden. Das wollte er unbedingt verhindern. Die gute Absicht verfolgte er dann mit kriminellen Mitteln.

Mehrfach schoss er auf dem Spielplatz mit der Waffe auf den Boden und forderte von einem 20-Jährigen, der sich ebenfalls dort aufhielt und den er gar nicht kannte, dass er die Lieferquelle der Drogen verraten solle. Er bekam keine Antwort. Um Druck zu machen, entführte er ihn in seinem Auto und brachte ihn in einen Keller eines Wohnhauses in Gerthe. Zur Einschüchterung schlug er dort mit einer Eisenstange gegen ein Regal. Zuvor hatte er ihm gedroht, seine Augen auszustechen. Und ein Mittäter schlug der Geisel, die die Drogenquelle gar nicht kannte, ins Gesicht.

Die Geisel in dem Bochumer Keller erlitt Todesangst

Der 20-Jährige hatte Todesangst und wollte beten. Nach 20 Minuten wurde er freigelassen. Zuvor wurde sein Ausweis fotografiert.

Am Nachmittag darauf wurde der Geiselnehmer in einer Wohnung in Gerthe von einer Spezialeinheit der Polizei gefasst. Rund drei Wochen saß er in U-Haft.

Vor der 11. Strafkammer war er voll geständig und reuig. Beim nach wie vor verängstigten Opfer bat er um Entschuldigung; was angenommen wurde. Als Entschädigung zahlte der Angeklagte ihm 1500 Euro.

Die Staatsanwaltschaft forderte zweieinhalb Jahre Haft. Das Gericht beließ es bei zwei Jahren Haft und setzte diese zur Bewährung auf. Weitere 1500 Euro muss der Angeklagte an ein Kinder- und Jugendhospiz zahlen. „Sie haben sehr großes Glück gehabt“, sagte die Richterin.

Der Mittäter ist unbekannt – der Angeklagte verrät seinen Namen nicht.