Bochum. Die Stadt Bochum hat einen Mitarbeiter wegen Mitgliedschaft in einer rechten Gruppe gefeuert. Der wehrt sich vor Gericht. Das schlägt etwas vor.
Darf ein Mitarbeiter allein wegen seiner politisch-gesellschaftlichen Gesinnung gekündigt werden? Um diese Frage drehte sich am Freitag eine Güteverhandlung am Arbeitsgericht Bochum.
Der Techniker, ein Familienvater, klagt gegen den Rauswurf. Er will bei der Stadt weiterarbeiten. Wie sein Rechtsanwalt Hartmut Moyzio sagt, habe sich sein Mandant niemals bei der Arbeit Verfehlungen geleistet und auch keine rechten Äußerungen von sich gegeben.
„Die Hammerskins sind keine verbotene Organisation“
Außerdem gebe es formale Fehler bei der Kündigung. Nicht zuletzt: „Die Hammerskins sind keine verbotene Organisation.“ Eine Mitgliedschaft seines Mandanten bestreitet der Anwalt aber nicht.
Die Stadt hatte nach Informationen eines antifaschistischen Recherchenetzwerks selbst Beweise ermittelt und kam zu dem Schluss, dass dieser Mitarbeiter für sie nicht mehr tragbar sei. „Generell ist zu sagen, dass rechtsradikale Auffassungen oder Tendenzen mit dem öffentlichen Dienst nicht zu vereinbaren seien. Die Stadt Bochum steht für Offenheit und Toleranz, da darf für solche Bestrebungen kein Platz sein.“
Kläger soll auch rechtsextreme Konzerte mit „verachtenswerten Texten“ besucht haben
Der Gekündigte war zu dem Gütetermin nicht geladen und auch nicht erschienen. Die Stadt wurde durch einen Mitarbeiter der Personalverwaltung und einen Rechtsanwalt vertreten. Dieser betonte, dass der Gekündigte auch rechtsextreme Konzerte mit „verachtenswerten“ Texten besucht habe – und er habe sicher gewusst, was dort gesungen werde. Die Mitarbeiter der Stadt wüssten nun, was für eine Gesinnung er habe. Der Kläger-Anwalt indes erklärte, dass sich sein Mandant von den Konzerttexten bestimmt distanziere.
Das Gesprächsklima zwischen beiden Parteien war frostig und in der Wortführung hart.
Richter Christian Kallenberg erinnerte an die „Treuepflicht“, die ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst habe. Er müsse sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Und die Hammerskins scheine „eine extrem rechte Vereinigung“ zu sein.
Fristlose soll in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt werden
Der Richter schlug vor, sich zu einigen: Die fristlose wird in einer fristgerechte Kündigung geändert und der Kläger bekommt in der kompletten Kündigungsfrist bis März 2022 trotz Freistellung den vollen Lohn. Damit könnte die Stadt offenbar leben. Der Kläger-Anwalt vermisst aber noch eine Abfindung in dem Vorschlag.
Beide Parteien beraten jetzt über den Richter-Vorschlag. Sollten sie sich nicht einigen, sehen sie sich am 1. Dezember vor Gericht wieder.