Bochum. Promi-Vermittler Sascha Hellen steht erneut vor dem Bochumer Landgericht. Bei einer Verurteilung droht dem 43-Jährigen diesmal eine Haftstrafe.

Erneut nach dem ersten Prozess vor zwei Jahren muss sich der Promi-Vermittler und ehemalige Inhaber der Hellen-Medien-Projekte, Sascha Hellen, wegen Betrugs vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Das Verfahren begann am Dienstag (12.) vor der 12. großen Strafkammer des Gerichts. Nachdem der heute 43-Jährige im Sommer 2019 noch mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe davon gekommen ist, droht dem Erfinder des „Steiger Awards“ nun eine Haftstrafe. Insgesamt habe Hellen diesmal einen Schaden von mehr als 600.000 Euro verursacht, so die Anklage.

Hellen kam in Jeans, blauem Sakko und sportlichen Freizeitschuhen zur Verhandlung. Wie bereits beim Prozess vor zwei Jahren war dem aus Bochum-Wattenscheid stammenden Medienberater und Event-Manager die Anspannung deutlich anzumerken. Immer wieder beriet er sich in der Verhandlung mit seiner Anwältin Sonka Mehner.

Der tiefe Fall des Sascha Hellen

Der 1977 in Bochum geborene Sascha Hellen machte sich ab 2005 weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus mit dem von ihm erfundenen „Steiger Award“ einen Namen. Eine große Anzahl Prominenter wurde ausgezeichnet, darunter Franz Beckenbauer, Peter Maffay oder Boris Becker.Weiterhin rief er Veranstaltungen wie „Herausforderung Zukunft“ oder den sogenannten Atrium-Talk im Gebäude der Stadtwerke Bochum mit ins Leben. Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit einem angeblich geplanten Konzert des Ex-Beatle Paul McCartney standen am Anfang einer ganzen Reihe von Streitpunkten und gegenseitigen Vorwürfen.Ein erstes Insolvenzverfahren gegen seine Gesellschaft Hellen-Medien Projekte wurde 2015 eröffnet aber noch im gleichen Jahr wieder eingestellt. Ein zweites Verfahren folgte 2017. Ende Juli 2019 sprach das Landgericht Bochum ein Urteil wegen Betrugs und Unterschlagung. Hellen wurd zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden verurteilt.

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Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen März 2017 und April 2018 in insgesamt 18 Fällen Aufträge erteilt zu haben, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt hätte bewusst sein müssen, diese nicht bezahlen zu können. Genau zu dieser Zeit sei bereits ein Insolvenzverfahren gegen seine Gesellschaft eröffnet worden gewesen.

Über eine halbe Millionen Euro von bekannter Ärztin geliehen

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Besonders hoch sei ein Einzelschaden in Höhe von 540.000 Euro, der einer durch die Medien bekannten Ärztin entstanden sei. Sie habe ihm, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, insgesamt vier Darlehen gewährt. Hellen habe ihr gegenüber von vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten gesprochen. Dabei habe die Geschädigte nicht ahnen können, dass Hellen zu dieser Zeit schon dauerhaft zahlungsunfähig gewesen ist. Dies sei ihr verschwiegen worden.

Höhe des Schadens mache erneute Bewährungsstrafe unwahrscheinlich

Nach Verlesung der Anklageschrift wurde der Prozess für ein sogenanntes Rechtsgespräch unterbrochen, das von Hellens Strafverteidigerin gewünscht wurde. Dies ist ein übliches Verfahren, in dem die Strafkammer mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung Möglichkeiten einer Verständigung, etwa, wenn ein Angeklagter geständig ist, auslotet. Schon zuvor hatte die Staatsanwaltschaft erkennen lassen, dass sie diesmal – auch aufgrund der Höhe des entstandenen Schadens – die Möglichkeit einer erneuten Bewährungsstrafe nicht sehe. Vielmehr, so bewertete es auch die Kammer unter dem Vorsitz von Christine Katzer, stünde nun eine mögliche Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis drei Jahren im Raum.

Anwältin: Alles den Bach runter gegangen

Sascha Hellen ließ über seine Anwältin erklären, dass er nun selbst auch nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechne und eine mögliche Haftzeit nutzen wolle, um neu Tritt zu fassen. Er räume die Vorwürfe ein. Die Höhe der Schadenssumme hinge auch mit seinen damaligen Lebensumständen zusammen. „Es sei damals alles den Bach runtergegangen und er habe versucht, die Löcher zu stopfen. Allerdings wurden diese immer größer“, so Sonka Mehner in seinem Namen vor der Strafkammer. Er bedauere nun sehr, dass es ihm bis heute nicht gelungen sei, die Gelder zurückzuzahlen. Als einen Grund machte er die Corona-Pandemie verantwortlich, die die Veranstaltungsbranche insgesamt schwer getroffen habe.

Schon im ersten Verfahren ging es um ähnlich gelagerte Vergehen. Unter anderem hatte er sich Geld bei der TV-Legende Jean Pütz und dem Bochumer Arzt Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer geliehen. Nur ein Bruchteil der damals geliehenen Gelder bei diesen und anderen Geschädigten konnte Hellen zurückzahlen.

Der Prozess wird fortgesetzt.