Bochum. Im Corona-Check zeigen sich Bochumer nicht zufrieden mit dem Krisenmanagement der Stadt. Doch ein genauerer Blick offenbart ein anderes Bild.

Wie zufrieden sind die Bochumerinnen und Bochumer mit dem Krisenmanagement ihrer Stadt in der Corona-Krise? Diese Frage haben wir in unserem großen Corona-Check gestellt. Die Antwort zeigt ein vielschichtiges Bild. So sind die Bochumer zwar grundsätzlich in der Corona-Krise eher unzufrieden mit der Verwaltung, vergleicht man die Zahlen aber mit denen von Land und Bund, wird deutlich: Die Städte scheinen der bessere Krisenmanager zu sein.

Bei der Stadt selber melden sich auch nur selten Bürger mit Beschwerden, wie es auf Nachfrage heißt. „Die Bürgerinnen und Bürger richten sich eher mit konkreten Fragen an uns. Diese werden, wenn irgend möglich, tagesaktuell beantwortet. Dafür gibt es regelmäßig Lob“, sagt Stadtsprecher Peter van Dyk.

Corona-Maßnahmen: Was regelt die Stadt – und was Land und Bund?

Aber für welche Corona-Maßnahmen ist tatsächlich die Kommune verantwortlich? Und was geben Land und Bund vor? Bei der Stadt zeigt man sich auf Nachfrage sehr kritisch. „Die Kommunen setzen Bundes- und Landesrecht um. Diese Informationen kommen zahlreich und kurzfristig“, sagt Stadtsprecher Peter van Dyk. Das sei nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, sondern „auch eine riesige Herausforderung“ in der Umsetzung.

Außerdem seien Verordnungen und Erlasse oft widersprüchlich, kämen zahlreich (21 Impferlasse bisher) und kurzfristig – häufig von Freitag auf Montag. „Unsere eigenen Entscheidungen ergehen immer im Einzelfall unter eingehenden Beratungen zwischen allen beteiligten Fachbereichen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, sagt Peter van Dyk.

Schulen und Kitas

Trotz Tests hatte die Stadt Bochum darum gebeten, den Präsenzunterricht aussetzen zu dürfen. Das verwehrte das Land.
Trotz Tests hatte die Stadt Bochum darum gebeten, den Präsenzunterricht aussetzen zu dürfen. Das verwehrte das Land. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Als die Infektionszahlen in den vergangenen Monaten in ungeahnte Höhen stieg hatte die Stadtspitze mehrfach beim Land darum gebeten, den Präsenzunterricht auszusetzen. Zeitweise hatte es an 42 Bochumer Schulen Infektionsfälle gegeben. Dennoch lehnte das Land die Bitte ab. Für die größtenteils mangelhafte Ausstattung beim Digitalunterricht ist wiederum die Stadt verantwortlich. Auch beim Betrieb der Kindergärten waren sich Land und Stadt uneinig. Während das Land den „Pandemiebetrieb“ mit reduzierter Stundenzahl befürwortete, bat Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) Bochumer Eltern ausdrücklich darum, die Kinder – wenn möglich – zuhause zu betreuen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt in Bochum nicht nur in der Innenstadt. Auch in vielen Nebenzentren muss eine Maske getragen werden.
Die Maskenpflicht gilt in Bochum nicht nur in der Innenstadt. Auch in vielen Nebenzentren muss eine Maske getragen werden. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Bei der Maskenpflicht ist die Stadt dazu angehalten, sie dort einzusetzen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Stadt prüft selber, an welchen Stellen eine Maske notwendig erscheint und wo nicht. So hatte es etwa Verwirrung um eine Maskenpflicht am Kemnader See gegeben, die auf der Bochumer, nicht aber auf der Wittener Seite des Sees gegolten hatte. Stand heute: „Diese haben wir (...) in den Parkanlagen bzw. Grünflächen wieder abgeschafft.“

Einzelhandel und Gastronomie

Die Außengastronomie im Bermudadreieck in Bochum hat seit Montag wieder geöffnet.
Die Außengastronomie im Bermudadreieck in Bochum hat seit Montag wieder geöffnet. © FUNKE Foto Services | Svenja Hanusch

Hier setzt die Stadt ausschließlich die Regeln von Bund und Ländern um. Wenn etwa Click & Meet erlaubt ist, wann ohne Test eingekauft werden kann und wann Außen- und Innengastronomie erlaubt ist: All das regelt die Bundesnotbremse anhand der Inzidenzen. Weil Bochum schon länger unter der 100er-Grenze liegt, gilt hier: Einkaufen ohne Termin mit aktuellem Test ist erlaubt, die Außengastronomie öffnet.

Private Treffen

Auch die Anzahl von Menschen, die sich Privat treffen dürfen, wird von der Bundesnotbremse festgeschrieben. Derzeit ist es der eigene Haushalt plus eine weitere Person. Sobald die Werte an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter die 50er Marke sinken, dürfen sich am übernächsten Tag danach bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten treffen.