Bochum. Eine Bochumerin (85) hat beim Versuch, in einen Bus einzusteigen, einen Schädelbruch erlitten. Die Tür schloss plötzlich. Die Polizei ermittelt.
Beim Einsteigen in einen Linienbus der Bogestra ist eine 85-jährige Wattenscheider so schwer gestürzt, dass sie einen Schädelbruch erlitt. Sie liegt jetzt im Krankenhaus.
Das Unglück ereignete sich bereits am Mittwoch, 20. Oktober, gegen 9 Uhr, an der Bushaltestelle in Eppendorf-Mitte an der Straße Im Kattenhagen. Die Seniorin soll zunächst die Einstiegsgriffe genutzt haben, dann aber außerhalb des Busses hingefallen sein, weil sich die Türen schlossen. Die Polizei untersucht den Vorfall jetzt.
Einsatzstichwort des Rettungsdienstes Bochum lautete „bewusstlose Person“
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Die Fahrgäste, die mit an der Haltestelle standen und den Sturz mitbekommen hatten, holten Hilfe aus einer nahegelegenen Apotheke. Unter dem Einsatzstichwort „bewusstlose Person“ eilten sofort Rettungskräfte nach Eppendorf. Auch ein Notarzt war dabei.
Das Verkehrskommissariat sucht Augenzeugen des Unfalls: 0234/909 5210.
Der Busfahrer hatte den Unfall sofort der Leitstelle der Bogestra gemeldet. „Da sich der Sturz außerhalb des Fahrzeugs ereignet hat, konnte er leider nicht vom Busfahrer beobachtet werden – auch zeichnete sich die Schwere des Sturzes für unseren Mitarbeiter unmittelbar vor Ort nicht ab“, sagt Bogestra-Sprecher Christoph Kollmann auf WAZ-Anfrage.
„Mit Bestürzung haben wir die Nachricht erhalten, dass die verunglückte ältere Dame schwer verletzt wurde und wünschen ihr eine baldige Genesung und den Angehörigen auf dem Weg viel Kraft.“
Bogestra befasst sich auch intern mit dem Unfall in Bochum-Eppendorf
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Die Polizei untersucht jetzt die genaue Unfallursache. Die Betriebsleitung der Bogestra befasst sich auch intern mit dem Fall und will die Polizei bei den Ermittlungen unterstützen.
Erst im vergangenen Jahr hatte es mehrere Fahrgast-Beschwerden über gefährliche Zwischenfälle mit Türen in Bogestra-Fahrzeugen gegeben. Die Bogestra hatte aber betont: „Die Tür-Technik ist sicher.“
Auch vor einigen Jahren hatte es in Höntrop einen ähnlichen Vorfall mit einer Tür an einer Straßenbahn der Linie 310 gegeben. Eine spätere Schmerzensgeldklage einer 81-Jährigen vor dem Amtsgericht scheiterte aber; es gab der Bogestra Recht, die einen Defekt an der Tür verneint hatte. Mehrere Leser schilderten damals aber ebenfalls gefährliche Situationen an Türen.