Bochum..

Vor allem von Vereinen und Kirchengemeinden wird der Brauch weiter gepflegt: Schon am Gründonnerstag lodern die ersten Osterfeuer in der Stadt. Die Tradition verglimmt aber unübersehbar. Und das, obwohl die Stadt Bürgern keine Steine in den Weg legt. Einer der Gründe hierfür: Viele Vorschriften müssen beachtet werden, sonst droht ein Bußgeld zwischen 50 bis 2600 Euro.

Im Gegensatz zu anderen NRW-Städten wurde in Bochum keine „Ordnungsbehördliche Verordnung“ erlassen, um das Vergnügen haarklein zu regeln. Auch wurde darauf verzichtet, Osterfeuer von Privatleuten ganz zu verbieten und stattdessen nur Vereinen und Institutionen das Recht einzuräumen. Osterfeuer müssen in Bochum nicht angemeldet werden, weder beim Ordnungsamt noch bei der Feuerwehr. Heike Wieczorek vom Umwelt- und Grünflächenamt: „Wir sind in den zurückliegenden Jahren gut mit der toleranten Vorgehensweise gefahren. Es gab nur wenige Beschwerden.“

Allgemeinheit und Nachbarschaft dürfen nicht gefährdet werden

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Osterfeuer die Nachbarschaft oder Allgemeinheit „nicht gefährdet oder erheblich belästigt“ werden darf. So steht es im Paragrafen 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW. Brand- und Tierschutzvorschriften bergen die Regeln, die auf jeden Fall für alle, die sich für Osterfeuer erwärmen, zu beachten sind. Und diese Regeln erfordern einen enormen Einsatz.

Frühestens 14 Tage vorm Termin sollte mit der Aufschichtung der Brennmaterialien begonnen werden. 24 Stunden vor dem Feuer sollte der gesamte Holzstoß umgeschichtet werden. Das dient insbesondere dem Schutz von Kleintieren. Abfall darf auf einen Fall verbrannt werden.

Weitere Info auf der Internetseite: www.bochum.de (Suche unter „Osterfeuer“).