Bochum..

Schon vor der angesetzten Öffnung um 10 Uhr sammelten sich am Montag zahlreiche ehemalige Stadtbadbesucher vor dem Eingang zur Kasse, um ihr Geld für vorausgezahlte Gutscheine, Kurse und Eintrittschips zurückerstattet zu bekommen. Umso ernüchternder war der Empfang, den ihnen lediglich ein Hinweisschild bereitete: Der Mitarbeiter des Bades, der für die Auszahlung eingesetzt werden sollte, sei erkrankt. Auch am Mittwoch sei er nicht wie geplant einsetzbar, heißt es da. Neuer Termin: Nächster Montag, 10 bis 13 Uhr.

Die verärgerten Bochumer können ihren Augen kaum trauen. Manche von ihnen waren schon am vergangenen Mittwoch gekommen, warteten, wurden vertröstet: Die höchstmögliche tägliche Summe an Auszahlungen von 4000 Euro sei schon herausgegeben worden, hatte man ihnen mitgeteilt. Also wollten sie es gestern noch einmal versuchen. Vergebens. „Dass das Bad geschlossen wurde, ist ja schon ärgerlich, aber jetzt kriegen wir noch nicht einmal unser Geld zurück. Das ist unverschämt“, sind sich die verärgerten Männer und Frauen im Eingangsbereich des geschlossenen Bades einig. Eine ältere Dame ist aufgebracht: „Wir werden regelrecht verarscht. Wir kommen extra hierher und die machen uns nur so einen Schrieb dahin.“

Betroffene wollen nicht locker lassen

Friedhelm Rosenkranz vermutet eine „Zermürbungstaktik“ des Betreibers sfm-sport und freizeit management GmbH. „Es kann doch nicht sein, dass hier nur eine Person beschäftigt ist. Wenn jemand ausfällt, hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass es Ersatz gibt und das Geld ausgezahlt wird. Aber wahrscheinlich will der Betreiber die Leute hinhalten, damit sie irgendwann von allein aufgeben.“ Rosenkranz will es jedoch weiter versuchen. Er hat sich für kommenden Montag wieder mit seinem Freund Erwin Klotzek verabredet.

Sie wollen ihr Recht vor dem Stadtbad geltend machen. Klotzeks Ehefrau hatte im Sommer an einem von der Krankenkasse anerkannten Präventionskurs im Stadtbad teilgenommen. Sie braucht nun noch eine schriftliche Bestätigung des Bades zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse, damit ihr die im Voraus geleisteten Kosten erstattet werden können. Doch der Betreiber reagiert auch auf ihre per E-Mail vorgebrachten Anfragen nicht. „Es ist eine Lesebestätigung auf die Anfrage meiner Frau zurück gekommen, aber nichts weiter“, erklärt Erwin Klotzek.

Das Büro des verantwortlichen Unternehmers Xaver Majewski schien derweil am Montag nicht besetzt. Jedenfalls war er für die WAZ telefonisch nicht zu erreichen.

Was die Leute tun können

Während die Rückerstattung vorausbezahlter Kurse durch den Stadtbadbetreiber befremdliche Züge annimmt, fragen sich die Kunden, ob sie überhaupt noch an ihr Geld kommen. Rechtlich ist die Situation jedoch eindeutig, versicherte Rechtsanwalt Jürgen Widder gegenüber der WAZ: „Mit dem Eintrittsgeld hat man einen Vertrag mit dem Betreiber geschlossen, in dem er sich verpflichtet, einen Gegenanspruch zu gewährleisten.“

Dieser falle mit der Schließung des Bades keinesfalls weg. Es bleibe ein Anspruch auf Schadenersatz, also eine Kostenerstattung. Er rät den Gläubigern, dem Betreiber ihre Ansprüche schriftlich zu unterbreiten und ihm eine Frist für die Rückzahlung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist könnten die Kunden dem Vertragspartner auch die Kosten für weitere rechtliche Schritte in Rechnung stellen. Solange keine Insolvenz vorliege, müsse der Betreiber auf die Forderungen der Kunden eingehen.

Auch der Anspruch auf die Bescheinigung für Präventionskurse bleibe bestehen, erklärt der Bochumer Jurist. „Das ist dieselbe Seite der Medaille“, so Widder.