Bochum-Dahlhausen. Baurechtlich, ökologisch und verkehrlich abzulehnen: das meinen Anwohner zur Neubauplanung in Dahlhausen. Die Stadt Bochum sieht das anders.

Anwohnerin Gabriele Baumert ist entsetzt über das Neubauprojekt in Dahlhausen: „Hier werden baurechtliche, verkehrliche und ökologische Grundlagen außer Acht gelassen“, erklärt die 61-Jährige. Lange hat sie am Dumbergweg gewohnt, dann das Haus ihrer Tochter überlassen. Jetzt soll auf dem Grundstück dahinter, das auch mehrere Nachbarflächen tangiert, gebaut werden. Und das im großen Stil: Zwei dreigeschossige Sechsfamilien-Häuser samt Tiefgarage sollen auf dem Flurstück 110 am Ruhrhang an der nicht weit entfernten Kassenberger Straße entstehen; von der aus ist die Erschließung geplant.

Hochwasser in Dahlhausen im Blick

„Besonders angesichts der Hochwasser-Katastrophe in Dahlhausen geht so eine Bebauung am Ruhrhang gar nicht, das verschärft die Lage bei Starkregen-Ereignissen“, sagt sie. „Auch die Verkehrserschließung über die enge, kurvenreiche Kassenberger Straße ist problematisch. Und ein Gutachten besagt, dass für den Bau der Tiefgarage die Wurzeln dreier großer Bäume, eine Linde und zwei Mammutbäume, die rund 60 Jahre alt sind, absterben würden. Die entsprechenden Gutachten liegen dem Grünflächenamt vor.“

Kritik an Bauplänen in Dahlhausen

Was sie besonders auf die Palme bringt: „Die Stadt Bochum schert sich überhaupt nicht um unsere Einwände. Von der neuen Stabsstelle für Klimaschutz und Nachhaltigkeit kommt noch nicht mal jemand raus.“ Eine Bebauung der Flache könne, wenn überhaupt, nur viel kleiner ausfallen. „Der Paragraf 34 Baugesetzbuch lässt lediglich Bebauungen zu, die sich in Art und Umfang in die Umgebung einfügen. Doch davon kann hier überhaupt nicht Rede sein; Geschosshöhe und Dimensionierung der jetzigen Planung passen nicht.“ Ihr Mann als Architekt kenne sich bestens aus.

An dieser Stelle an der Kassenberger Straße soll die Zuwegung zum geplanten Baugrundstück Dumbergweg in Bochum-Dahlhausen entstehen.
An dieser Stelle an der Kassenberger Straße soll die Zuwegung zum geplanten Baugrundstück Dumbergweg in Bochum-Dahlhausen entstehen. © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

Stadt Bochum sieht kein Problem

Die Stadt Bochum hat bisher alle Vorstöße der Bezirksvertretung Südwest, so ein Vorhaben zu reglementieren, abgelehnt. Bezirksbürgermeister Gräf hat den Beschluss des Ausschusses für Planung und Grundstück kritisiert, dem Vorstoß der Bezirksvertretung nicht zu folgen. Einstimmig hatte diese im September 2021 gefordert, einen Bebauungsplan „Dumbergweg/Kassenberger Straße“ aufzustellen – auch zum Schutz der Ruhrhänge vor weiterer Versieglung und der Flora und Fauna. Zudem hatte der Bezirk den Fachausschuss und Stadtrat um Unterstützung gebeten, mit der Zielsetzung, die Ruhrhänge nicht weiter zu versiegeln. Man dürfe die Hochwasser-Folgen nicht vergessen.

Verwaltungsgericht hat entschieden

Bochums Stadtsprecher Peter van Dyk erklärt dazu: „Für das Grundstück gibt es einen positiven Vorbescheid über die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern. Inzwischen liegt uns auch ein entsprechender Bauantrag hierzu vor. Ein Klageverfahren gegen den erteilten Vorbescheid blieb erfolglos, der Vorbescheid ist rechtskräftig und für die Verwaltung bindend.“Und weiter: „Die Baugenehmigung für die Errichtung der beiden Mehrfamilienhäuser ist zu erteilen, wenn die öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies wird derzeit noch geprüft.“

„Unsere Hoffnung war, dass unsere Einwände berücksichtigt werden und es Kompromisse hinsichtlich Größe und Zuwegung gibt“, so Gräf. „Auch ökologisch betrachtet wäre es eine Vollkatastrophe, besonders mit Blick auf die Bodenversiegelung. Die Flut im Sommer hat auch gezeigt, wie viel Wasser dort an den Hängen herunterkommen kann.“ Einen Kompromiss gab es seitdem aber nicht.

Ausschuss Bochum lehnte Vorstoß ab

Der Ausschuss für Planung und Grundstücke hatte im November gemäß Verwaltungsvorlage einstimmig entschieden, keinen Aufstellungsbeschluss dafür zu fassen. In der Begründung erklärte die Verwaltung u.a.: Bei Flächen, „die bereits Baurecht aufweisen, ist zwar grundsätzlich eine Steuerung der Bebauung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Die Einschränkung des bestehenden Baurechts durch ein Bauleitplanverfahren wirft jedoch Fragen der Rechtssicherheit sowie der Entschädigung der betroffenen Eigentümer auf“, so das Amt für Stadtplanung und Wohnen.

Die Rechtssicherheit eines entsprechenden Bebauungsplans sei laut Verwaltung fragwürdig, „da hier eine sehr eingehende Abwägung der privaten mit den öffentlichen Belangen erforderlich ist, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten muss“. Hierbei wurde auch auf die Darstellung des Regionalen Flächennutzungsplanes verwiesen, „der hier grundsätzlich Wohnbauflächen vorsieht.“