Bochum. Mit bis zu 200 km/h soll ein Angeklagter vor der Polizei Bochum geflüchtet sein. Vor Gericht erschien er nicht. Begründung: Termin verschlafen.
So eine Erklärung hört das Bochumer Amtsgericht auch nicht alle Tage, wenn ein Angeklagter morgens um 9 Uhr nicht zur Verhandlung erscheint: Er habe verschlafen, meinte der 35-Jährige am Montag am Telefon.
Ihm wird vorgeworfen, trotz Anhaltezeichen mit seinem Mazda mit bis zu 200 km/h vor der Polizei geflüchtet zu sein – vom Stadionring in Bochum bis zu seinem damaligen Wohnort in Hagen-Hohenlimburg. Dabei soll er gar keine Fahrerlaubnis gehabt haben.
Verfolgungsfahrt von Bochum nach Hagen war extrem gefährlich
Die von extrem gefährlichen Manövern geprägte Verfolgungsfahrt mit Blaulicht und Martinshorn ereignete sich in der Nacht des 31. März 2021. Sie führte auf der A40 über das Autobahnkreuz Dortmund-West, dann auf die A 45 bis zur Abfahrt Schwerte-Ergste, schließlich über innerörtliche Straßen bis nach Hohenlimburg.
Am Ende wich der Mazda in einem Wohngebiet auf einen schmalen Gehweg aus und fuhr eine viele Stufen lange Treppe hinunter. Erst in diesem Moment gab die Polizei dicht hinter ihm auf. Später wurde der Tatverdächtige trotzdem erwischt.
Bochumer Polizist identifizierte den Angeklagten als Fahrer des Fluchtfahrzeuges
Zum Prozessauftakt am 24. Februar hatte der 35-Jährige geschwiegen. Der Polizist, der den Mazda verfolgt hatte, identifizierte ihn aber eindeutig als den Fahrer.
Jetzt wird er für den nächsten Freitag (18.) erneut geladen. Gut möglich, dass er dann vorher zu Hause von der Polizei abgeholt und bei Gericht vorgeführt wird. Es droht eine Haftstrafe.