Bochum. Die Bandidos gehen jetzt gegen das Vereinsverbot des Innenministeriums vor. Ein Bochumer Anwalt hat eine Klage bei Gericht eingereicht.

Mit diesem Verbot wollen sich die Bandidos nicht abfinden. Am 12. Juli hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zahlreiche Bandido-Gruppierungen in Deutschland verbieten lassen. Der BochumerRechtsanwalt Reinhard Peters hat jetzt eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht, wie er am Montag auf WAZ-Anfrage sagte. Ziel: Das Verbot soll wieder aufgehoben werden.

Betroffen sind von dem Verbot nach Schätzungen des BKA ungefähr 650 Rocker in Deutschland.

„Schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit“

Das Ministerium meint, dass von den „Bandidos MC Federation West Central“ – ein Dachverband westdeutscher Ortsgruppen der Bandidos – eine „schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit“ ausgehe.

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„Wesensprägend für den Verein ist insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rockergruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und (versuchten) Tötungsdelikten.“

Auch 38 Ortsgruppen der Bandidos sind vom Verbot betroffen

Das Verbot gilt auch für 38 Ortsgruppen der Bandidos, darunter befindet sich der rund 15 Mitglieder zählende Bochumer Verein „BMC Bochum Centro“ sowie die Bandidos-Vereine in Castrop-Rauxel, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne, Hohenlimburg/Witten, Kamen, Menden, Münster, Recklinghausen und Unna.

Auch das Bochumer Vereinsheim an der Alten Wittener Straße wurde beschlagnahmt, Vereinszeichen und -Namen wurden von der Feuerwehr von einer Drehleiter aus abgenommen. Beweismittel und Vermögenswerte wurden sichergestellt, darunter eine schwere Harley. Schwer bewaffnete Polizei des Bundeskriminalamtes war am 12. Juli vor Ort.

„Die Verbotsverfügung ist rechtswidrig“, sagt Rechtsanwalt Peters. „Im Zeitpunkt des Verbotsbescheides hatte sich die Vereinigung „Bandidos Motorcycle Club Federation West Central“ bereits wirksam aufgelöst und abgewickelt. Der Verbotsbescheid geht daher ins Leere und ist aufzuheben.“

Bandidos-Anwalt rechnet mit einem langen Verfahren am Bundesverwaltungsgericht

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Offiziell hatte sich der Bandidos-Dachverband „West Central“ zwar im April 2021 bereits aufgelöst, aber das Ministerium hatte Erkenntnisse, dass er trotzdem „weiterhin existent ist“. Horst Seehofer: „Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden, nur weil er seine Selbstauflösung erklärt. Das bislang größte Verbot einer kriminellen Rockergruppe zeigt, dass sich der Rechtsstaat nicht an der Nase herumführen lässt.“

Anwalt Peters hält die Ausweitung des Verbotes auf die einzelnen Ortsgruppen für Sippenhaft, denn fast alle – darunter auch die Bochumer – hätten mit kriminellen Machenschaften nichts zu tun gehabt. Auch beschlagnahmte Werte solle das Innenministerium wieder herausgeben.

Bis zu einer Entscheidung, ob das Verbot Seehofers rechtens war, wird wohl viel Zeit ins Land gehen. Peters rechnet mit ein bis zwei Jahren.