Siegen. Vor dem Landgericht Siegen muss sich ein 38-Jähriger verantworten, der seine Stieftochter missbraucht und geschwängert haben soll.
Der Prozess vor dem Landgericht Siegen gegen einen 38-Jährigen, der seine Stieftochter missbraucht und geschwängert haben soll, ist am Dienstagnachmittag mit einer Überraschung gestartet. Einen ausführlichen Bericht zu dem ersten Prozesstag- vor allem auch zum Verhalten der Mutter der Elfjährigen - lesen Sie hier.
Einige Kern-Nachrichten nach dem ersten Prozesstag:
Die heute Zwölfjährige aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, die mit nur elf Jahren im vergangenen Jahr Mutter eines Kindes geworden war, ließ zur Überraschung des Gerichts kurz vor Prozessbeginn über ihre Anwältin ankündigen, am kommenden Verhandlungstag am 23. Januar aussagen zu wollen. Bislang war die Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Sabine Metz-Horst davon ausgegangen, dass die Jugendliche von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Bedingung für Aussage: Stiefvater darf nicht im Gerichtssaal sitzen
Als Bedingung führte die Zwölfjährige nach Angaben ihrer Anwältin an, dass sie nur aussagen wolle, wenn während dieser Zeit ihr angeklagter Stiefvater nicht mit im Gerichtssaal sitze und die Öffentlichkeit ausgeschlossen werde. Der 38-Jährige stimmte zu, beim nächsten Termin die Aussage in einem Nebenraum zu verfolgen.
Der Prozess vor dem Landgericht Siegen war unter einem großen Medienaufkommen gestartet. Der angeklagte 38-Jährige hatte die Kapuze seines Pullovers tief ins Gesicht gezogen, als die Fotografen und Kameraleute den Gerichtssaal betreten durften. Bevor die Anklageschrift verlesen wurde, hatte die Mutter des zwölfjährigen Mädchens den Saal verlassen. Sie ist im Verfahren als Zeugin geladen.
Der Verteidiger des Angeklagten, Daniel Nierenz, stellte am ersten Verhandlungstag den Beweisantrag, dass Reproduktionsmediziner sich zur Frage äußern, ob eine Selbstschwängerung mit einem gebrauchten Kondom möglich ist. Das hatte die heute Zwölfjährige zunächst ausgesagt.
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Es steht eindeutig fest, dass der 38-Jährige der biologische Vater des im vergangenen Jahr geborenen Babys ist. Nach Bekanntwerden des Falles war aber zunächst unklar, ob der 38-Jährige würde angeklagt werden können. Geschlechtsverkehr mit einem so jungen Mädchen wäre zwar auf jeden Fall verboten und mit hohen Strafen belegt. Zunächst hatte das Mädchen aber ausgesagt, dass sie sich quasi selbst mit einem gebrauchten Kondom des Stiefvaters geschwängert habe. Diese Version hat die heute Zwölfjährige nach Informationen der WESTFALENPOST aber revidiert und den Stiefvater belastet, der nun seit Anfang Oktober in Untersuchungshaft sitzt. Er bestreitet die Tat.
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