Hagen. Der Fall des ertrunkenen Mädchens im Westfalenbad bewegte in diesem Sommer die ganze Stadt. Nun ist er zu den Akten gelegt.
Es war ein Fall, der ganz Hagen bewegte: Ende Juni fiel die kleine Amira (5) in das Freizeitbecken des Westfalenbads. Sie sank bis auf den Grund und lag minutenlang unter Wasser. Nach fünf Tagen ist das syrische Mädchen auf der Intensivstation der Kinderklinik verstorben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen drei Bademeister sowie gegen die Mutter (27) des Kindes eingestellt.
Ermittelt wurde gegen alle vier Beteiligten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Es konnte jedoch nicht aufgeklärt werden, wie es zu dem tragischen Unfall gekommen ist.
Keine Pflichtverletzung
Eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung irgendeiner Person sei nicht festgestellt worden, erklärt Wolfgang Zwiehoff, der Rechtsanwalt der Mutter: „Ich stehe jetzt 41 Jahre im Beruf, aber kein Fall hat mich dermaßen betroffen gemacht und persönlich so mitgenommen wie dieser.“
„Ich stehe jetzt 41 Jahre im Beruf, aber kein Fall hat mich dermaßen betroffen gemacht und so persönlich mitgenommen wie dieser.““
Nicht, weil auch amtlich geprüft wurde, ob seiner Mandantin der Vorwurf einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht gemacht werden könnte. Sondern weil er den Eltern, die Tag und Nacht am Bett von Amira standen und große Hoffnung hatten, weil ihre Tochter, angeschlossen an Maschinen, noch atmete - erklären musste, was es bedeutet, dass ein Hirntod unabwendbar ist.
Akribische Ermittlungen der Polizei
Die Ermittlungen der Polizei vor Ort, so der Anwalt, seien äußerst akribisch erfolgt. Die Beamten hätten die Unglücksstelle im Westfalenbad aufgesucht, Videoaufzeichnungen vom Unglückstag mitgenommen, gesichtet und ausgewertet. Doch die Kameras würden nicht alles erfassen. Der tragische Vorfall sei auf den Aufnahmen nicht zu sehen, so Anwalt Zwiehoff.
Insofern konnten die Videos nicht zur Aufklärung beitragen, was tatsächlich passiert ist. „Zwei der beschuldigten Mitarbeiter des Westfalenbads waren zum Unfallzeitpunkt in einem anderen Bereich eingesetzt“, so Zwiehoff, „sie hatten nicht die Möglichkeit, einzugreifen.“
Schicksalhafte Verkettung
Der für den Unfallbereich zuständige Bademeister war kurz vor dem Vorfall noch am Becken, hatte sich aber kurzzeitig zum Rutschen-Auffangbecken begeben, weil sich dort Badegäste angesammelt hatten. Dies konnte auch anhand der Videoaufzeichnungen nachvollzogen werden. Vom Rutschen-Auffangbecken aus habe er das Unfallbecken nicht einsehen können. Er hätte also keine Möglichkeit gehabt, den Sturz des Kindes ins Wasser wahrzunehmen oder gar zu verhindern.
Wolfgang Zwiehoff: „Es ist leider eine schicksalhafte Verkettung tragischer Umstände, die zu diesem tragischen Unfall geführt hat.“ Oberstaatsanwalt Michael Burggräf bestätigte gegenüber unserer Zeitung die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Auflagen.