Gelsenkirchen. Die Klage gegen die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen wurde am Oberverwaltungsgericht verhandelt. Das Urteil.

Eine Niederlage vor Gericht einstecken mussten Anwohner der Zentraldeponie Gelsenkirchen, die gegen die Erweiterung der riesigen Abfall-Lagerstätte an der Grenze von Gelsenkirchen und Herne vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt hatten.

Die Bezirksregierung Münster hatte der Betreiberin der gut 50 Jahre alten Deponie, die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet (AGR) – die Erlaubnis zur Erweiterung im September 2021 erteilt, das Gericht stufte das am Donnerstag, 1. Juni, als planungsrechtlich zulässig ein. Die Kläger haben jetzt nach dem Urteil noch die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

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Mit der Erweiterung der Deponie sind eine Laufzeitverlängerung und eine Erhöhung der Deponie verbunden. Die Kläger führten zahlreiche Einwände gegen die Deponie ins Feld, im Kern ging es um unzumutbar hohe Belastungen durch die vom Deponie-Betrieb über Jahrzehnte verursachten Emissionen und Gefahren für Mensch und Natur. Die Gelsenkirchener beriefen sich unter anderem auf EU-Recht, wonach derartige nur teilabgedichtete Deponien angeblich schon längst hätten geschlossen werden müssen. Die Richter folgten der Argumentation aber nicht.

Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass. keinen Anlass gesehen habe, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Die vorgebrachten Einwände widersprächen zudem den gutachterlichen Feststellungen. Gemeint waren damit unter anderem Belastungen durch Verkehr, Luftschadstoffe. Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann sagte abschließend: „Bei allem Verständnis für ihre Situation, gegen Gutachten können wir nichts machen.“