Gelsenkirchen-Feldmark. Gelsenkirchen verbietet die Nutzung von sechs Räumen, nachdem Schadstoffe in der Raumluft festgestellt wurden. Suche nach Ausweichquartieren.
Asbest in zwei Schulgebäuden hat jetzt die Stadt als Schulträger dazu veranlasst, die Nutzung von sechs Klassenräumen an der Hans-Böckler-Straße 53 zu verbieten. Aufgefallen waren die als krebserregend eingestuften Schadstoffe bei einer Raumluftmessung, die nach einem Schadensfall vorsorglich durchgeführt worden war.
Genutzt werden die Räume von der Evangelischen Martin-Luther-Grundschule, der Katholischen Don-Bosco-Schule, deren Hauptgebäude sich jeweils an der Fürstinnenstraße befinden, sowie von der Offenen Ganztagsschule.
Gelsenkirchener Schulleitungen suchen nun Ausweichquartiere für die Schüler
Wie die Verwaltung mitteilt, ist die Ursache für die Freisetzung der im Wandputz fest gebundenen Asbestfasern eine aktuelle Beschädigung der Flächen. Ein von der Stadt beauftragter Gutachter habe demnach die Schließung der sechs Räume und eine Sanierung empfohlen; die Verwaltung habe daraufhin sofort die Schulleitungen informiert und die Räume geschlossen. Diese organisieren derzeit gemeinsam mit dem Referat Bildung eine Verlegung der Schülerinnen und Schüler in andere Räume.
Asbest darf seit Mitte der 1990er Jahre in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden, so die Stadt. Asbest steckt auch heute noch in vielen Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden. In gebundenem, unbeschädigtem Zustand geht von den asbesthaltigen Bauteilen keine Gesundheitsgefahr aus, so die Stadtverwaltung. Bei Umbau und Abriss müssen solche Materialien allerdings unter hohen Sicherheitsvorkehrungen abgebaut und entsorgt werden.
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„Die Stadt Gelsenkirchen geht mit besonderer Vorsicht etwa bei Reparaturen oder Veränderungen an Gebäuden vor. So werden etwa beim Vorhandensein von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern, die vor 1995 eingebaut wurden, bei Reparaturen in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Dazu gehören auch entsprechende Raumluftmessungen, die im Fall der Hans-Böckler-Allee 53 in zwei der betroffenen sechs Räume Werte über den empfohlenen Grenzwerten ergeben haben“, heißt es aus dem Rathaus.