Mülheim. Trickbetrüger, die sich als Familienangehörige ausgaben, machten erhebliche Beute bei einer Seniorin in Mülheim-Speldorf. So gingen sie vor.
Eine betagte Seniorin aus Speldorf ist Opfer eines Trickbetruges geworden. Eine weinende Frau hatte sich am Telefon als die Nichte der Frau ausgegeben und nach einem Verkehrsunfall 95.000 Euro gefordert.
Bei der Seniorin schellte am Freitagmittag, 24. Juni, gegen 12 Uhr das Telefon: Es meldete sich eine in Tränen aufgelöste Frau, die angab, ihre Nichte zu sein. Sie habe einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine Radfahrerin angefahren, sagte die Anruferin. Die Radfahrerin sei verstorben, deshalb säße sie nun in Untersuchungshaft und brauche Hilfe, schildert die Polizei den Vorgang.
Anruferin forderte von Mülheimer Seniorin eine Kaution in Höhe von 95.000 Euro
Daraufhin übernahm die angebliche Staatsanwältin „Frau Rüsing“ das Telefonat und forderte eine Kaution in Höhe von 95.000 Euro, um die Nichte sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Diese Summe verneinte die Seniorin und wurde stattdessen aufgefordert, sämtliches Bargeld zusammenzusuchen. Die zusammengepackte Summe solle anschließend zur Gerichtskasse Düsseldorf gebracht werden. Andernfalls könne auch eine Botin das Geld abholen.
In der Zwischenzeit solle die Seniorin in der Leitung bleiben und mit niemandem über den Sachverhalt sprechen. Kurz darauf erschien eine etwa 25- bis 29-jährige Botin mit schwarzen Haaren vor dem Haus, um das Geld entgegenzunehmen. Sie stieg in ein schwarzes Auto und verschwand in unbekannte Richtung. Erst später fiel der Seniorin auf, dass sie Trickbetrügern zum Opfer gefallen war.
Polizei mahnt, misstrauisch zu sein und Fremden gegenüber keine Angaben zu machen
Die Polizei sucht nun Zeugen, denen im Bereich Karlsruher Straße/Blötter Weg/Schumannstraße am frühen Freitagnachmittag etwas aufgefallen ist. Sie können sich bei der Polizei Essen/Mülheim unter 0201/829-0 melden. Die Polizei mahnt in dem Zusammenhang, misstrauisch zu sein, wenn man plötzlich aufgefordert wird, größere Geldbeträge oder Wertgegenstände zu übergeben.
Die Beamten raten, bei dem genannten Familienangehörigen unter der altbekannten Nummer anzurufen und sich zu vergewissern, ob dieser sich wirklich in Not befindet. Fremden sollte man keine Auskunft über die eigenen familiären oder finanziellen Verhältnisse geben – auch nicht, wenn sie sich als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgeben. Die Ermittler betonen: Die Polizei fordert niemals Kautionen in Zusammenhang mit einer Festnahme. Derartige Gespräche sollten schnellstmöglich beendet und der Polizei über den Notruf 110 gemeldet werden.