Oberhausen. Ein 22-jähriger Oberhausener hat zwei Männer mit einer abgebrochenen Flasche verletzt, einen von ihnen lebensgefährlich. Dafür muss er in Haft.

Wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung muss ein 22-jähriger Oberhausener viereinhalb Jahre ins Gefängnis. So lautet das Urteil des Landgerichts Duisburg. In der Oberhausener Innenstadt hatte der Angeklagte in der Nacht zum 1. August 2020 zwei Männer mit einer abgebrochenen Bierflasche verletzt.

Die Frage, warum der 22-Jährige gegen 4.45 Uhr auf die beiden Männer losging, konnte der Prozess nicht beantworten. Eines der Opfer hatte sich noch kurz zuvor eingemischt, als der Angeklagte auf dem Bahnhofsvorplatz von einer Gruppe junger Männer bedrängt worden war. Doch der Angeklagte hatte dem 21-Jährigen dessen Hilfe nicht gedankt, sondern ihn wenige Minuten später auf dem Willy-Brandt-Platz angegriffen.

Der Angeklagte hat laut Gericht eine Bierflasche zerschlagen und mit dem scharfkantigen Glas zugestoßen. Das Opfer erlitt stark blutende Wunden an Brust, Bauch, in der Achselhöhle und am Bein. Sein Begleiter hat den Täter dann verfolgt, als dieser Richtung Poststraße flüchtete. Doch der Angeklagte machte kehrt, verletzte auch den zweiten Mann unter anderem durch einen lebensgefährlichen Schnitt am Kopf.

Knappes Geständnis zu Beginn des Verfahrens

Zu Beginn des Verfahrens hatte der Angeklagte ein knappes Geständnis abgelegt. „Ich habe niemanden töten wollen“, beteuerte er. Er habe sich, vermutlich aufgrund des voran gegangenen Geschehens und seiner Alkoholisierung, von beiden Männern angegriffen gefühlt. Zeugen hatten ebenfalls wenig Zweifel daran gelassen, dass der 22-Jährige wütend und betrunken wirkte.

Entgegen der Anklage, die ursprünglich von zweifachem versuchten Totschlag ausging, konnte die Schwurgerichtskammer am Ende keinen Tötungsvorsatz erkennen. Allerdings hatten die Richter auch keinen Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit des an Alkohol und Drogen gewöhnten 22-Jährigen.