Mülheim. In Mülheim Stadtmitte wurden angeblich zwei Männer aus dem Bus geworfen. Die SPD fragt, warum? Die Ruhrbahn kann den Vorfall nicht bestätigen.

Eine abendliche Beobachtung im Bus gibt dem Mülheimer Lokalpolitiker Klaus Stelter (SPD) zu denken. Zwei junge Männer, so sein Eindruck, durften nicht mitfahren. Seine Partei hat daraus eine Anfrage für die nächste Sitzung des Mobilitätsausschusses am 1. September formuliert, dem Stelter angehört. Die Fragen richten sich an die Ruhrbahn, doch ausufernde Antworten wird es kaum geben.

Klaus Stelter, nach eigener Auskunft oft mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, saß am 9. Juni gegen 18.45 Uhr in der Buslinie 133, Fahrtrichtung Heidkamp. An der Haltestelle Stadtmitte seien zwei junge Männer zugestiegen, der Bus aber nicht weitergefahren. „Es gab Gespräche mit dem Busfahrer“, berichtet der SPD-Politiker. Dann seien die jungen Leute wieder ausgestiegen. „Das finde ich nicht normal.“

Mülheimer SPD-Politiker wundert sich über „Verweis“ aus der Buslinie 133

Über den Hintergrund wolle er nicht spekulieren, sagt Stelter. Doch nach seinem Eindruck wurden die beiden jungen Männer aus dem Bus verwiesen. Und: „Der Reaktion der Mitfahrenden und des Fahrers war zu entnehmen, dass die beiden Personen offenbar auf der Linie bekannt waren.“

Die SPD-Fraktion wüsste nun gerne, aus welchem Grund der Fahrer die beiden nicht mitgenommen hat: Sind sie schon einmal negativ aufgefallen? Wurde die Polizei eingeschaltet? Und was tut die Ruhrbahn generell, um ihre Fahrgäste und das Personal zu schützen?

Ruhrbahn-Sprecherin: „An solch einen Vorfall erinnert sich niemand“

Bei der Ruhrbahn heißt es auf Anfrage dieser Redaktion, man habe mit dem Buspersonal gesprochen: „An solch einen Vorfall erinnert sich niemand.“ Außerdem habe man beim eigenen Sicherheitsdienst nach einschlägig bekannten Personen gefragt: „Ebenfalls ohne Ergebnis“, so Ruhrbahn-Sprecherin Sylvia Neumann.

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Tatsächlich gebe es Beförderungs-, beziehungsweise Hausverbote bei der Ruhrbahn. Wie viele Personen in Mülheim davon betroffen sind, könne man nicht genau sagen, „da unsere Hausverbote in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum ausgesprochen werden, unter Umständen bis zum Betriebsschluss“. Längere Verbote gebe es nur nach Anzeige bei der Polizei - momentan lägen aber keine vor.

Als Schutzvorkehrungen für Fahrer und Fahrgäste listet die Ruhrbahn-Sprecherin auf: „Videoüberwachung in allen Fahrzeugen, Fahrerschutzscheibe oder -kabine, unterstützendes Sicherheitspersonal und Notrufsäulen in den Bahnhöfen.“