Gelsenkirchen. Keine Teststation auf dem Schulhof, keine FFP2-Masken, aber schnelle Quarantänebescheinigung. Was Elternvertreter und Stadt besprochen haben.
Eigentlich ging es den Elternvertretern der 14 Gelsenkirchener Grund- und Förderschulen vor allem um sicherere Tests für Eltern, Lehrkräfte und Schüler und Schülerinnen, als sie sich mit Bitte um Unterstützung an Oberbürgermeisterin Karin Welge wandten. Diese meldete sich bislang nicht direkt bei den Eltern, dafür aber Bildungsdezernentin Anne Heselhaus. Sie lud gemeinsam mit Emilia Liebers vom Gesundheitsreferat am Freitag zu einer Videokonferenz. Trotz viel Verständnis für die Situation der Eltern und grundsätzlicher Bereitschaft zur Unterstützung: Eine deutliche, zeitnahe Verbesserung in Sachen Tests ist nicht in Sicht.
Außenstandorte auf dem Schulhof vorgeschlagen
Die Eltern hatten vorgeschlagen, vor Beginn des Unterrichts Außenstandorte bereits niedergelassener Teststellen vor den Schulen zu installieren. Einzelne Anbieter hätten sich nach der WAZ-Berichterstattung auch bereits angeboten, ein Zelt auf dem Schulhof aufzubauen und mit dem vorhandenen Personal dort für alle sicherere Tests durchzuführen.
Abgelehnt wegen zu aufwendiger Prüfung
„Uns wurde gesagt, das sei nicht möglich, weil diese zusätzlichen Standorte alle aufwendig überprüft werden müssten. Das sei nicht zu schaffen. Zudem drohten Wettbewerbsverzerrungen, wenn diese an den Schulen Zusatztests machen. Dabei würden die doch ihren eigentlichen Standort erst später öffnen“, klagt Elternvertreterin Daniela Isopp. [Lesen Sie auch: PCR-Tests – Warum Gelsenkirchener Grundschuleltern mehr Unterstützung fordern]
Heselhaus: Teststellen um frühere Öffnungszeiten gebeten
Heselhaus und Liebers versicherten jedoch, dass man vorhandene Teststellen in Schulnähe bereits kontaktiert habe und bitte, zum einen die Öffnungszeiten auf der Homepage der Stadt zu nennen sowie früher zu öffnen.
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Ein weiteres Problem mit den Tests, über das die WAZ Gelsenkirchen ebenfalls berichtet hat, ist die zum Teil erschreckend schlechte Qualität. „Es gibt Teststellen, da wird das Stäbchen einmal kurz an die Zunge gehalten und das soll dann der Rachenabstrich gewesen sein. Oder es wird kurz ein Nasenloch gestreift für zwei, drei Sekunden. Als wir das geschildert haben, hieß es, das sei nicht bekannt. Jetzt sind Eltern aufgefordert, dem Gesundheitsamt solche Erlebnisse an Teststellen zu melden“, berichtet Isopp.
Positiver Schnelltest aus dem Klassenzimmer, aber beim Bürgertest negativ
Das Problem: Immer wieder gebe es in den Schulen positive Schnelltests von Schülern, die dann beim Bürgertest negativ ausfielen. Dieser negative Bürgertest berechtigt das Kind dann, wieder in die Schule zu gehen. Was ist, wenn das Kind dann doch infiziert ist?
Tatsächlich ist nicht vorgesehen, dass die Teststellen nach der Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausstattung regelmäßig überwacht werden. Wenn nun aber Eltern von solchen Missständen berichteten, werde man dem nachgehen, so habe es das Gesundheitsamt versichert. Die Aufforderung gelte für alle Bürger. Wer an einer offiziellen Teststelle solche Erfahrungen gemacht habe, solle eine E-Mail an referat.gesundheit@gelsenkirchen.de senden, berichtet Isopp.
Ab drei positiven Schnelltests in der Klasse müssen alle zum Bürgertest
Missverständnisse zwischen Schule und Gesundheitsamt wurden laut Isopp in dem Gespräch ausgeräumt. So gilt offiziell: Bei bis zu zwei positiven Schnelltests in der Klasse gehen nur die positiv getesteten Kinder zum Bürgertest, die anderen bleiben in der Klasse. Ab drei positiven Tests in der Klasse müssen alle in Isolation beziehungsweise zum Bürgertest. Der dann den Ausschlag gibt über Quarantäne oder Unterricht.
„Als Kommune nur begrenzte Möglichkeiten“
„Dass die Situation für alle Kinder, Eltern und auch die Lehrkräfte nach Einstellung der Lolli-Tests durch das Land eine ganz belastende ist, wissen wir. Als Kommune haben wir leider nur begrenzte Möglichkeiten, das zu kompensieren“, räumte Dezernentin Heselhaus ein.
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Ein Punkt der Kompensation: Die Stadtverwaltung schließt die Lücke bei den Quarantänebescheinigungen. „Wenn Schulkinder in Quarantäne müssen, erhalten Eltern bei Bedarf von der Schulleitung ab sofort eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber, um Ansprüche geltend machen zu können“, sicherte Heselhaus zu.
Eltern sind dankbar, aber nicht zufrieden
„Wir sind sehr dankbar, dass die Dezernentin und das Gesundheitsamt sich mit uns in Verbindung gesetzt hat im Gegensatz zur Oberbürgermeisterin. Sie kümmern sich offenbar wirklich. Und das Problem der Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber der Eltern ist jetzt ja auch gelöst“, fasst Isopp zusammen.„Aber unsere eigentlichen Forderungen nach Testmöglichkeiten auf dem Schulhof oder PCR-Tests zur Pool-Auflösung werden leider nicht erfüllt. Dafür sei das Land zuständig, hieß es, und das gelte auch für unsere Forderungen nach kostenloser Ausgabe von FFP2-Masken, Schutzkleidung für Lehrkräfte beim Testen und Luftfilter für die Klassen“, resümiert Isopp
Zum Hintergrund: Nach der aktuellen Test- und Quarantäneverordnung des Landes genügt mittlerweile das Vorlegen des positiven Bürgerschnell- oder PCR-Testergebnisses beim Arbeitgeber. Doch was ist mit all den Kindern, die Kontaktpersonen sind und sich, ebenso wie ihre positiv getesteten Mitschülerinnen und Mitschüler, in Quarantäne begeben müssen? Und den Eltern, die ihrem Arbeitgeber schließlich nachweisen müssen, dass sie ihr Kind betreuen mussten? Bislang klaffte in diesen Fällen eben jene „Bescheinigungslücke“, wie die Stadt es nennt, die es nun nicht mehr geben soll.
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