Gelsenkirchen. Mobilitätsanbieter Bolt führt auch in Gelsenkirchen neue Sicherheitsfunktion ein. Sie erschwert das Entsperren der E-Roller für Alkoholisierte.

Der Mobilitätsanbieter Bolt hat eine neue Sicherheitsfunktion eingeführt, die das Entsperren und Fahren seiner E-Scooter unter Alkoholeinfluss erschwert. Ziel ist es, so zu mehr Sicherheit in der Stadt beizutragen – nicht nur für Fahrerinnen und Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmende.

Innerhalb des Buchungsprozesses in der Bolt-App werden Nutzerinnen und Nutzer von nun an dazu aufgerufen, ein kurzes Reaktionsspiel zu spielen, das von Bolt entwickelt wurde. Durch die Messung der Reaktionszeit ermittelt dieses die Fahrtüchtigkeit. Liegt die Reaktionszeit über einem definierten Schwellenwert, wird den Nutzenden geraten, den E-Scooter nicht zu fahren.

Neue Funktion von Bolt in Gelsenkirchen soll Bewusstsein für Rauschzustand schärfen

Auf diese Weise soll die neue Funktion das Bewusstsein für den aktuellen Nüchternheits- oder Rauschzustand schärfen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ab 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille sogar eine Straftat, die eine hohe Geldstrafe und den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen kann.

Lesen Sie auch:

Gelsenkirchen: Frau mit Messer will Kind aus Kita entführen

Lieferdienst: Picnic fährt in Gelsenkirchen gut mit Milchmann-Prinzip

Gelsenkirchen-Erle: Bäckerei und Sauna in der alten Kirche

Wie Bolt auf Nachfrage mitteilte, sei es aber sehr wohl möglich, den Roller auch dann zu nutzen, „wenn man den Reaktionstest nicht bestanden hat.“ Der Test diene als Barriere, „um das Bewusstsein für Fahrten unter Alkoholeinfluss zu schärfen, einschließlich der Folgen für die Sicherheit oder mögliche Strafprozesse.“

Aktivierung der E-Roller möglich, auch wenn Nutzer den Test nicht bestanden haben

Da die Reaktionsfähigkeit aus vielen Gründen beeinträchtigt sein könne, „können wir Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal sperren, wenn sie den Test nicht bestehen. Vielmehr appellieren wir, keinen E-Scooter zu fahren, wenn sie betrunken sind und verweisen auf die bestehende Gesetzgebung“, heißt es weiter.

Im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss würden Fahrende nicht schlechter gestellt, „da Fahrten unter Alkoholeinfluss in jedem Falle rechtswidrig sind, sowohl nach unseren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch nach der Straßenverkehrsordnung. Hier gelten gesetzlich festgelegte Strafen, die sich nach dem genau bemessenen Alkoholgehalt im Blut orientieren.“

Bolt hat die Funktion in allen 51 Städten eingeführt, in denen seine E-Scooter in Deutschland aktiv sind. Das System wird von Donnerstag bis Sonntag zwischen 22 und 5 Uhr aktiviert und zielt auf die Zeiten ab, zu denen potenzielle Nutzerinnen und Nutzer am ehesten unter Alkoholeinfluss fahren. Bolt hat nach eigenen Angaben 100 Millionen Kunden in 45 Ländern und über 400 Städten in Europa und Afrika.