Gelsenkirchens Händler können jede Unterstützung gebrauchen. Der Ertrag von 2G-Bändchen wäre höher als der Aufwand. Wo ist der Umsetzungswille?
Wenn wir uns in dieser Pandemie an etwas gewöhnt haben, dann daran, Umständlichkeiten hinzunehmen – von der Maskenpflicht bis zu langen Schlangen, in denen jedes Glied auf Abstand steht. Demnach wird es auch nicht das ständige Vorzeigen des Impfnachweises in jedem Geschäft sein, dass Kundinnen und Kunden dazu bewegen wird, die Weihnachtsgeschenke doch lieber im Online-Versandhandel einzukaufen. 2G-Bändchen, wie sie mittlerweile in zahlreichen Städten im Ruhrgebiet angeboten werden, sind also nicht das entscheidende Mittel, um wieder mehr Leute in die lokalen Läden zu locken.
Gelsenkirchens Einzelhändler brauchen jede Unterstützung, die sie bekommen können
Allerdings wird der durch die Coronaauflagen gebeutelte stationäre Handel derzeit wohl jede noch so kleine Hilfestellung dankbar annehmen. Den Genesenen- oder Impfstatus einmalig kontrollieren zu lassen und dann, mit dem Bändchen winkend, einfach so in die Läden hineinspazieren zu können, macht das Shopping vor Ort selbstverständlich entspannter und sorgloser – und könnte das zweite pandemiegeplagte Weihnachtsgeschäft zumindest etwas ankurbeln.
Natürlich steht da auf der anderen Seite der Aufwand, aber in Duisburg hat man zuletzt gezeigt, wie man ein Bändchen-Konzept innerhalb von wenigen Tagen auf die Beine stellen kann. Dafür braucht es Ressourcen, aber dafür braucht es vor allem auch einen Willen. Es stellt sich die Frage, warum dieser Wille in Gelsenkirchen offenbar nicht so ausgeprägt ist.
Skeptiker der Bändchen-Regelung dürften derzeit auch nach Bayern blicken, wo sie kürzlich für rechtswidrig erklärt wurde. Denn die dortige Infektionsschutzverordnung besagt, dass beim Eintritt in jede Einrichtung, für die 2G gilt, Identität und Impfstatus kontrolliert werden müsse – und zwar per „medizinischem Gesundheitszeugnis“, wozu ein nicht fälschungssicheres Bändchen nicht gehöre.
Dass zuhauf 2G-Bändchen gefälscht werden, erscheint unrealistisch
Eine Begründung, die nicht nur aus Perspektive der zurecht enttäuschten Händler zu sehr nach Paragrafenreiterei klingen dürfte. Schwer vorzustellen wäre es außerdem, dass sich jemand die Mühe macht, ein Bändchen mit der Farbe des Tages zu fälschen, nur um in einen Laden zu kommen und dort etwas zu kaufen, das es mit großer Wahrscheinlichkeit auch online gibt. Solange das Modell in NRW möglich bleibt, sollte man in Gelsenkirchen also möglichst schnell einen Weg finden, es umzusetzen. Die Uhr bis Heiligabend tickt.