Gelsenkirchen. Prozess um millionenschwere Steuerhinterziehung: Wann das Gericht sein Urteil gegen den angeklagten Gelsenkirchener Unternehmer fällt.
Der Prozess gegen einen Gelsenkirchener Geschäftsmann, der sich vor dem Essener Landgericht wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten muss, neigt sich dem Ende zu. Ende November werden die Plädoyers erwartet, Anfang Dezember das Urteil der großen Wirtschaftsstrafkammer.
Urteil gegen Gelsenkirchener Geschäftsmann wird am 6. Dezember verkündet
Der Vorsitzende Richter Roland Wissel legte am Dienstag die weiteren Termine fest. Demnach endet am Dienstag, 30. November (Beginn: 9.15 Uhr), „die Beweisaufnahme und die Plädoyers beginnen“. Am Montag, 6. Dezember, (Beginn: 10.15 Uhr) will das Gericht das Urteil für den 57-jährigen Familienvater und die beiden Mitangeklagten verkünden.
Eine von der Wirtschaftsstrafkammer thematisierte Verständigung zwischen Anklage und Verteidigung scheiterte auch am Ende des sechsten Verhandlungstages. Die Staatsanwaltschaft führte unter anderem das Fehlen eines glaubhaften Geständnisses als Hinderungsgrund auf. Außerdem erscheint ihr nach den Aussagen des Geschäftsmannes und des ehemaligen Filialleiters die Diskrepanz zu den am Fiskus vorbeigeschleusten Bargeldbeträgen zu groß. Dazu kommen Zweifel, dass der 57-Jährige als Geschäftsführer keinen Einblick in die Geschäftszahlen genommen haben will – und das über Jahre.
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Bei der Befragung durch den Richter blieb der Gelsenkirchener Unternehmer bei seiner Linie, dass monatlich 20.000 Euro an abgezweigtem Bargeld aus den manipulierten Glücksspielautomaten an ihn geflossen sind, 10.000 Euro an seinen leitenden Angestellten. „Ja, das ist so richtig“, sagte der Geschäftsmann. Dass wesentlich höhere Summen dem Finanzamt vorenthalten worden sein sollen, davon will der 57-Jährige nichts gewusst haben.
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Das Problem bei dem Prozess: Für den Zeitraum 2012 bis 2016 gibt es keine belastbaren Zahlen, aus denen sich die tatsächliche Höhe der Steuerhinterziehung zweifelsfrei rekonstruieren lässt, hier haben die Steuerfahnder Schätzungen zugrunde gelegt. Für die Folgejahre ‘17, ‘18’ und ‘19 liegen den Behörden indes solche Zahlen vor.
Beamtin: Gelsenkirchener hat für Spielhalle keine Vergnügungssteuer entrichtet
Belastet wurde der Gelsenkirchener am Dienstag, als eine Kommunalbeamtin der Stadt Gelsenkirchen davon berichtete, dass eine Gelsenkirchener Spielhalle, für die der Unternehmer ebenso als Geschäftsführer verantwortlich zeichnete, „keine Vergnügungssteuer entrichtet“ habe. In den Unterlagen sei kein solcher Vorgang verzeichnet.
Die Staatsanwaltschaft sieht eine Haftstrafe von sechs Jahren als realistisch für den Gelsenkirchener Unternehmer, das Strafmaß für den Angestellten ordnete die Anklage bei drei Jahren ein. Die Verteidiger der beiden Männer halten drei bis fünf Jahre für den Hauptangeklagten und zwei Jahre auf Bewährung für den Mitangeklagten für vorstellbar.
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