Mülheim. Nicht verweilen und essen darf man zurzeit auf dem Rathausmarkt, an Hafenbecken oder Ruhrpromenade. Gab es an Ostern Verstöße gegen die Regel?
Verstöße gegen das Verweil- und Verzehrverbot auf dem Rathausmarkt, am Stadthafen bzw. auf der Ruhrpromenade verzeichnete das Ordnungsamt an den Ostertagen kaum. „Zwar waren mehrere Streifen an allen vier Tagen im Stadtgebiet unterwegs und haben auch diese drei Orte kontrolliert, es gab dort aber keine besonderen Auffälligkeiten“, berichtet Kerstin Kunadt, stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes.
Weil das Wetter nicht so gut war, seien auch nicht so viele Menschen draußen unterwegs gewesen. Eine gewisse Anzahl an Personen, die sich nicht an die bestehenden Vorschriften hielt, habe man bei den Kontrollen in Parks – etwa im Witthausbusch –, auf Sportanlagen wie beispielsweise dem Mintarder Sportplatz oder auf Bolz- und Spielplätzen angetroffen. „Dort hielten sich auch nach 18 Uhr noch Familien oder andere Personen auf, was zurzeit untersagt ist“, so Kunadt.
Generell werden bei Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung bzw. die städtischen Allgemeinverfügungen Platzverweise ausgesprochen und Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Nach einer Anhörung der Betroffenen werden dann auch Bußgelder verhängt.