Gelsenkirchen. Der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Marco Buschmann (FDP) klagt in Karlsruhe gegen die Corona-Notbremse. Das sind seine Argumente.

Seit dem Wochenende gilt die sogenannte „Bundes-Notbremse“, die der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen hatte. Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der FDP-Gelsenkirchen, Marco Buschmann, hat nun Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Infektionsschutzgesetz eingereicht.

Dieses sieht bekanntlich unter anderem automatische Ausgangssperren vor, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen in Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenz über 100 liegt, wie beispielsweise in Gelsenkirchen. „Ich halte die pauschale Ausgangssperre mit nackter Inzidenzorientierung für verfassungswidrig. Deshalb habe ich beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht sie kassiert.“, argumentiert Buschmann.

Gelsenkirchener Abgeordneter: Gesetz ist undifferenziert

Die Beschwerde richtet sich zudem gegen die fehlenden Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. „Dass geimpfte Großeltern ihre Enkel nicht gemeinsam, besuchen dürfen, ist völlig absurd. Genauso grotesk ist, dass Geimpfte in Senioren- und Pflegeheimen weiterhin auf Sozialkontakte verzichten müssen“, sagt Buschmann. Das Gesetz ignoriere seiner Meinung nach komplett, dass vollständig geimpfte und genesene Personen keine Infektionsgefahr darstellten. „Es wendet die Grundrechtseingriffe, wie Kontaktbeschränkungen, völlig undifferenziert auch auf diese Gruppe an.“

Insgesamt sieht Buschmann in dem neuen Gesetz unverhältnismäßig starke Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klage entscheiden. Buschmann zeigte sich optimistisch, dass seiner Beschwerde stattgegeben wird.