Mülheim. Die Steuererklärung ist für viele eine nervige Angelegenheit. In diesem Jahr bleibt mehr Zeit. Eine Mülheimer Expertin gibt Tipps. Ein Überblick.
Für die Steuererklärung 2021 bleibt mehr Zeit. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Grund ist die Corona-Pandemie. Eine Steuerberaterin aus Mülheim gibt wertvolle Tipps und erklärt, was es bei der Fristverlängerung zu beachten gibt.
Wer seine Steuererklärung selbst macht, hat dafür normalerweise bis zum 31. Juli Zeit. Jetzt wurde die Frist um drei Monate verlängert. Letzter Abgabetermin für die Steuererklärung 2021 ist somit der 31. Oktober 2022 und alle, die sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, haben sogar bis Ende August 2023 Zeit.
Wer in Mülheim eine Steuererklärung machen muss
Folgendes ist klar: Selbstständige und Freiberufler sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Aber wie sieht es mit angestellten Arbeitnehmern aus? Hier gibt es eine Verpflichtung für all diejenigen, die im Jahr über 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten haben. Dazu gehören: Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld. „Durch die Corona-Pandemie waren davon in den vergangenen zwei Jahren viele Menschen betroffen“, weiß Steuerberaterin Brigitte Theile aus Mülheim-Saarn.
Aber es gibt noch weitere Gründe zur verpflichtenden Abgabe. Zum Beispiel bestimmte Steuerklassenkombinationen bei Ehegatten. Außerdem gilt sie für Arbeitnehmer, die ihren Lohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen haben, oder wenn man eine Abfindung erhalten hat, die ermäßigt besteuert wurde.
Für wen sich in Mülheim eine Steuererklärung freiwillig lohnt
Grundsätzlich kann aber jeder eine Steuererklärung abgeben. Denn das geht auch freiwillig. Aber für wen lohnt sich das? „Vor allem für Menschen, die Angehörige pflegen oder einen weiten Weg zur Arbeit haben“, erklärt Theile. Denn hier gibt es Neuerungen bei den Pauschbeträgen, die sich positiv bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auswirken.
Wer einen weiten Arbeitsweg hat, kann in der Steuererklärung eine höhere Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Bei bis zu 20 Kilometern Entfernung sind es 30 Cent pro Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer sind es 35 Cent pro Entfernungskilometer. Zu den Werbungskosten der Arbeitnehmer gehören z.B. Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge, Bewerbungskosten, Reisekosten und Kosten der Berufsbekleidung.
Als weitere Möglichkeit der Steuerersparnis können Spenden, selbst getragene Krankheitskosten und Aufwendungen für haushaltsnahe Aufwendungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Putzhilfen, Fensterputzer und Gartenpflegearbeiten.
Zu den Handwerkerleistungen zählen etwa Heizungswartung und die Kosten des Schornsteinfegers sowie alle weiteren Dienstleistungsanteile aus Handwerkerrechnungen. „Es ist relativ wenig bekannt, dass es auch Steuerentlastungen für Aufwendungen für die eigene Wohnung gibt – unabhängig davon, ob diese gemietet ist oder im Eigentum steht“, sagt Brigitte Theile.
Wer Steuerberatung in Mülheim braucht, sollte sich beeilen
Brigitte Theile hat aber auch noch einen weiteren Tipp für diejenigen, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zurate ziehen möchten. „Hierfür braucht man Geduld.“ Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Steuerberater viele zusätzliche Arbeiten zu erledigen. So müssen aktuell die letzten Überbrückungshilfen bis zum 15. Juni 2022 beantragt werden und für die bereits erhaltenen Überbrückungshilfen müssen die Schlussabrechnungen erstellt werden.
Auch die Grundsteuerreform führt in erheblichem Umfang zu Mehrarbeit. Auch die für September 2022 vorgesehene Energiekostenpauschale ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden, denn sie wird von den Arbeitgebern ausgezahlt, so dass die Abrechnung in vielen Fällen von den Steuerbüros im Rahmen der Lohnbuchhaltung erledigt wird.
Auch der Lohnsteuerhilfeverein in Mülheim-Dümpten hat viele Anfragen. Für Neumitglieder sei das Beratungskontingent derzeit fast ausgeschöpft. „Wir können nur noch vereinzelt neue Mitglieder aufnehmen“, sagt Beratungsstellenleiter Jörg Laudien. Wer seine Steuererklärung also nicht selbst machen möchte, sollte sich beeilen.
Fristverlängerung wegen der Pandemie
Möglich ist die Fristverlängerung durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das im vergangenen Monat verabschiedet worden war. Einerseits sollen damit Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, andererseits auch die Wirtschaft.Der Bundesrat muss der Verlängerung zwar noch am 10. Juni zustimmen. Aber es wird davon ausgegangen, dass er dies auch tun wird.Wer seine Steuererklärung nicht selbst machen will, kann einen Steuerberater oder einen Lohnhilfesteuerverein beauftragen.Die Vereine dürfen allerdings nur Angestellte, Beamte und Rentner beraten – keine Selbstständigen oder Freiberufler. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu Steuerberatern. Dafür muss man Mitglied sein und einen jährlichen Beitrag zahlen. Dieser Jahresbeitrag ist einkommensabhängig und liegt zwischen 50 und 400 Euro. Auch dieser Beitrag ist von der Steuer absetzbar.Außerdem wichtig: Steuerpflichtige müssen für ihr Grundstücks- oder Wohneigentum eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Auch dafür haben sie bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Denn die neue Grundsteuerreform besagt, dass die Grundsteuer in Deutschland neu zu berechnen ist.