Oberhausen. NRW stellt Sonderkontingente bereit: Damit ist die Impfstoffversorgung mit Moderna oder Biontech auch in Oberhausen für Kreuzimpfungen gesichert.

Das Land NRW hat Sonderkontingente zur Verfügung gestellt: Damit ist die Impfstoffversorgung mit mRNA-Impfstoffen auch in Oberhausen gesichert. Im Impfzentrum in der Willy-Jürissen-Halle können ab sofort alle, die eine Erstimpfung mit Astrazeneca (Vaxzevria) erhalten haben, bei ihrer Zweitimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff geimpft werden.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung folgt damit der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Folgende Hinweise sind nach Angaben der Stadt Oberhausen dabei zu beachten: Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Erstimpfung mit dem Impfstoff Astrazeneca im Impfzentrum erhalten haben, wird beim Zweitimpftermin automatisch ein mRNA-Impfstoff angeboten.

Ob dies dann Moderna oder Biontech sein wird, hängt davon ab, welche Wirkstoffe gerade ausreichend verfügbar sind. Ausgewählt werden kann vorher nicht. Auch eine Verlegung von Zweitimpfterminen in Abhängigkeit von den verfügbaren Impfstoffen ist nicht möglich.

Das Intervall kann nach Absprache auf bis zu vier Wochen verkürzt werden

Oberhausenerinnen und Oberhausener, die im Impfzentrum bereits einen Termin für eine Zweitimpfung mit Astrazeneca haben, müssen also nichts unternehmen. Die Abstimmung zum gewünschten Zweitimpfstoff erfolgt direkt vor Ort. Gebuchte Termine zur Zweitimpfung können wie geplant wahrgenommen werden.

Wurde die Erstimpfung mit Astrazeneca in einer Hausarztpraxis vorgenommen, so bleibt diese Hausarztpraxis bis auf Weiteres auch für die Zweitimpfung zuständig.

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Wird ausdrücklich auch die Zweitimpfung mit Astrazeneca gewünscht, so wird auch dies im Impfzentrum oder in der Hausarztpraxis möglich sein. Das Intervall zwischen der ersten und der zweiten Impfung kann bei einer Kreuzimpfung auf bis zu vier Wochen verkürzt werden. Impflinge, bei denen eine solche Verkürzung notwendig ist, können die Terminverschiebung über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter der Rufnummer 0800 116 117 01 abstimmen – oder sollten sich entsprechend an ihren Hausarzt wenden.