Gelsenkirchen. Bei den Standorten für drei weitere Grundschulneubauten war sich der Gelsenkirchener Rat weitgehend einig. Ausnahme: Die Fläche in Rotthausen.

Bahn frei für drei Schulneubauten im Primarbereich und die Errichtung der vierzügigen Grundschule an der Ebersteinstraße, die bereits zum Schuljahr 2022/23 den Betrieb aufnehmen soll: Der Rat der Stadt stimmte Donnerstag für die die zukunftweisenden Projekte, die aufgrund der aktualisierten Geburten- und Schülerprognosen und dem ab 2025 geltenden Recht auf einen Offenen Ganztagsplatz fällig werden.

67 Grundstücke im Stadtgebiet hat die Verwaltung auf ihre Tauglichkeit als Schulstandort geprüft. Neben den bereits ausgewählten Grundstücken für die Grundschule Ebersteinstraße sowie der Fläche an der Europastraße für die Kulturschule wurden 24 Flächen detailliert betrachtet.

Wahl fiel auf Gelsenkirchener Grundstück am Wildenbruchplatz

Im Stadtbezirk Mitte fiel die Wahl letztlich auf das städtische Grundstück Wildenbruchplatz. Auf 7064 Quadratmetern Grund soll eine vierzügige Grundschule mit Zweifachturnhalle entstehen. Im Stadtbezirk Ost wird auf dem Grundstück An der Gräfte eine weitere vierzügige Grundschule, ebenfalls geplant mit Zweifachsporthalle, die drei Erler Grundschulen ergänzen. Das Votum für die beiden Standorte war im Rat der Stadt einstimmig. Linke und AUF-Stadtverordneter Jan Specht stimmten hingegen gegen die Festlegung, auf dem städtischen Grundstück Achternbergstraße in Rotthausen eine Grundschule (vierzügig, Zweifach-Sporthalle) für den Stadtbezirk Süd zu errichten. Das knapp 13.400 Quadratmeter große Gelände liegt auf dem Grund der ehemaligen Kokerei Dahlbusch, der Untergrund ist kontaminiert, bisher wurde nur eine Teilsanierung vorgenommen. Für Specht blieb es „völlig unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, auf dieser Fläche eine Schule zu errichten.“

Altlastensanierung auf dem Gelände der früheren Kokerei Dahlbusch

Auch die CDU, so ihr schulpolitischer Sprecher Markus Karl, habe „Bauchschmerzen“, stimme aber unter der „Prämisse der Altlastensanierung“ der Grundstückswahl zu. Die Verwaltung machte nochmals deutlich, dass die Fläche saniert, sicher abgedeckt und vor allem in Bezug auf eventuelle Ausgasungen kontinuierlich langfristig überwacht werden soll.

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Bereits vor oder in der Umsetzungsphase zum Schuljahr 2022/23 sind neben dem Neubau Ebersteinstraße der Umbau der früheren Förderschule an der Polsumer Straße zur Grundschule, der vierzügige Ausbau der Grundschule Kurt-Schumacher-Straße in Schalke, der Ausbau der Mechtenbergschule, der Friedrich-Grillo-Schule sowie der Glückaufschule in Ückendorf.