Gelsenkirchen. Mit Zufallskontrollen hatte die Bundespolizei am Mittwoch im Hauptbahnhof Gelsenkirchen Erfolg. Mehrere Passanten hatten verbotene Messer dabei.
Einhandmesser und ein fast 30 Zentimeter langes Jagdmesser haben Bundespolizisten am Mittwochabend bei mehreren Passanten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen entdeckt. In allen Fällen wurde Anzeige gestellt. Denn erlaubt ist das Mitführen solcher Messer nur in sehr speziellen Fällen.
Es waren sogenannten verdachtsunabhängige Kontrollen, bei denen die Bundespolizei am späten Mittwochabend im Hauptbahnhof aktiv war. Letztlich wurden vier Personen im Alter zwischen 16 bis 42 Jahren entdeckt, die sich - warum auch immer - mit Messern bewaffnet im Hauptbahnhof aufgehalten hatten.
Personenkontrollen am Hauptbahnhof: 16-Jähriger führte Jagdmesser mit sich
Mit knapp 30 Zentimetern hatte ein 16-Jähriger, der um 21.30 Uhr von der Bundespolizeistreife überprüft wurde, das größte Messer dabei; alleine die Klinge seines Jagdmessers misst 15 Zentimeter, teilte die Bundespolizei am Donnerstag mit. Ein 30-Jähriger war gegen 21 Uhr als erster aufgefallen: Er übergab „freiwillig ein verbotenes Einhandmesser“. Zudem hatte er Marihuana dabei.
20 Minuten später kam ein 42-Jähriger ins Visier der Polizisten. Er hatte Heroin, Cannabis und ein „Einhandmesser“ dabei; dabei handelt es sich um ein Klappmesser, dessen Klinge mit einer Hand zu öffnen ist. Um 22 Uhr wurde dann ein 19-Jähriger kontrolliert. Er hatte gleich zwei Einhandmesser in seinem Rucksack. Messer und Drogen wurden von der Bundespolizei jeweils sicher gestellt.
Mehr Rechte für Bundespolizei: Hauptbahnhöfe gelten als „gefährdete Objekte“
Dass die Bundespolizei ihre Kontrollen am Hauptbahnhof in Gelsenkirchen verstärkt hat, hat personelle Gründe, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage: „Wir haben seit ein paar Monaten mehr Personal auf der Wache.“ So könnten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen inzwischen auch mal drei Bundespolizei-Streifen gleichzeitig unterwegs sein.
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Kontrollen ohne konkreten Verdacht sind an allen großen Bahnhöfen bundesweit möglich, erklärte der Sprecher. Grund: Hauptbahnhöfe wie Verkehrsflughäfen gelten als „gefährdete Objekte“.
Einhandmesser oder Jagdmesser haben im Gepäck von Passanten etwa an Bahnhöfen in den meisten Fällen nichts verloren, erklärt der Sprecher: „Sie sind nur zu einem bestimmten Zweck erlaubt“, sagt der Bundespolizeisprecher. Wer beruflich - etwa als Dachdecker, Berufsangler oder Lagerist - ein Einhandmesser verwenden müsse, dürfe es laut Waffenrecht auch etwa bei der Fahrt zur Arbeit mit sich führen, erklärte der Sprecher. Ein Waffenverbot dürfe laut Bundespolizei an öffentlichen Orten wie etwa Bahnhöfen nur zeitlich beschränkt verfügt werden, sagte der Sprecher.
(dae)