Oberhausen..
Seit Tagen bedecken Eis und Schnee die Gehwege. Diese müssen geräumt werden. Die so genannte Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kranke und alte Menschen. Wer das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann, muss zur Not jemanden beauftragen.
Es schneit und schneit. Für viele ältere Menschen wie Emma Heumer ein Problem: Die 87-Jährige wohnt in einem Mehrfamilienhaus, soll ihrer Reinigungspflicht nachkommen und Schnee fegen.
„Inhaber der Verkehrssicherungspflicht ist grundsätzlich der Eigentümer“, betont Andre´ Hoffmann in seiner Funktion als Rechtsanwalt für den Mieterschutzbund Oberhausen. Doch das bedeute nicht, dass alle Mieter ihre Schneebesen gleich in die Ecke stellen könnten. Denn: „Der Eigentümer kann diese Verpflichtung natürlich per Mietvertrag an weitergeben.“
In sogenannten „Altverträgen“ sind automatisch die Bewohner im Erdgeschoss zuständig. In neueren Verträgen wechseln sich die Mieter meist ab. „Ist der Räumdienst nicht im Mietvertrag geregelt, sondern etwa nur durch eine Liste im Hausflur, ist das durchaus verbindlich“, klärt Hoffmann auf.
Zur Not ein Unternehmen beauftragen
Grundsätzlich seien auch ältere Menschen verpflichtet, den Schneedienst zu übernehmen. „Wer das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann, muss zur Not ein Unternehmen beauftragen“, führt Hoffmann aus. „Schön wäre es aber, wenn in solchen Fällen die Hausgemeinschaft das Schneefegen übernähme“, meint der Rechtsanwalt, der aber auch weiß: „Nur leider funktioniert das ja nicht überall.“ Den Dienst für leerstehende Wohnungen müsse übrigens allein der Vermieter übernehmen.
Ran an den Schneeschieber müssten die Mieter außerdem erst, wenn es aufgehört habe zu schneien. „Ein häufiger Streitpunkt ist darüber hinaus, ob bei Dauerschneefall mehrmals am Tag geräumt werden muss“, so Hoffmann. Der 46-Jährige betont: „Es ist niemand verpflichtet, aus dem Büro zu hetzen, um den Gehweg zu reinigen.“
Für das Streugut zahlt der Mieter selbst. „Nur wenn es um größere Flächen geht, muss der Vermieter in seine Tasche greifen.“ Und noch einen Rat gibt der Rechtsanwalt: „Wer Schnee fegt, sollte eine private Haftpflicht abgeschlossen haben.“ Denn sonst könnte es im Schadensfall teuer werden.
Für Emma Heumer ist gestern ein Nachbar eingesprungen. „Doch regelmäßig kann der das nicht übernehmen, denn er ist herzkrank“, erzählt die alte Dame. Überhaupt seien fast alle Mieter in ihrem Haus bereits betagt — und allesamt krank. „Das ist das reinste Lazarett hier, ich weiß nicht, wie das werden soll“, sorgt sich die 87-Jährige.
Der Caritas-Service erbringt zwar haushaltsnahe Dienstleistungen für 13 Euro pro Stunde. „Aber so kurzfristig ist da nichts mehr zu machen, wir sind längst ausgebucht“, betont Reinhard Messing. Doch um die Senioren mit ihren Schneebergen nicht alleine zu lassen, bietet der Caritas-Sprecher an, den Kontakt zur hauseigenen Allgemeinen Sozialberatung zu vermitteln. „Unsere Mitarbeiterin in Sterkrade kann den Vertrag prüfen, gegebenenfalls den Kontakt zur Herz-Jesu-Gemeinde vermitteln oder aber ein passendes Unternehmen beauftragen.“ Ein Angebot, das Emma Heumer gerne annimmt. Sie will nun auch das Gespräch mit ihren Nachbarn suchen. „Wir teilen uns ja bereits die Kosten für eine Reinigungskraft, die den Flurdienst übernimmt, vielleicht wäre ja allen damit geholfen, wenn wir uns nun auch die Kosten für das Schneeräumen teilen.“