Oberhausen. Immer mehr Kleingärtner möchten einen großen Pool in ihre Parzelle stellen. Das sorgt für Streit. Denn der Trend könnte ganz schön teuer werden.

Wer in den Genuss eines derzeit so beliebten Kleingartens kommt, lässt den Sommer vor allem draußen stattfinden. Für viele Kleingartenpächter gehört seit geraumer Zeit ein ausladender Pool dazu. Doch für die direkten Parzellen-Nachbarn ist das oft mit Ärger verbunden. In Dortmund überlegt man jetzt sogar, Swimmingpools ganz zu verbieten.

Heinz Binder, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbandes der Kleingärtner in Oberhausen, und Pressesprecher Andreas Brück (rechts).
Heinz Binder, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbandes der Kleingärtner in Oberhausen, und Pressesprecher Andreas Brück (rechts). © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

In der Kleingartenanlage Oberhausen-Süd am Rechenacker ist es bereits im vergangenen Jahr zu hitzigen Diskussionen gekommen, erzählt Andreas Brück vom Vereinsvorstand. „Das war ein Riesenthema. Es ging besonders darum, dass einige Kleingärtner immer größere Pools in ihre Parzelle stellen wollen.“ Geduldet werden seit der Diskussion im letzten Jahr lediglich Pools, die bis zu 2,20 Meter lang, 1,50 Meter breit und 60 Zentimeter hoch sind. „Der Trend geht aber ganz klar zu 3,60 Meter großen Pools. Das ist unserer Meinung nach unverhältnismäßig.“ Denn mit solchen großen Anlagen wächst die Lärmbelästigung. „Das dauernde Platschen und die Kinder, die sich natürlich lautstark über die Abkühlung freuen, hat zugenommen“, erzählt er. „Das hat einige andere Gärtner gestört.“

Kleingärtnerische Nutzung durch große Poolanlagen in Gefahr

Ein Grund dafür: Seit der Corona-Pandemie haben sich besonders junge Familien um eine Gartenparzelle bemüht – die jetzt auch einen Pool aufstellen möchten. „Wir freuen uns sehr über die neuen Pächter und alle sollen auch ihren Spaß haben. Aber ein Pool, der um die zwei Meter lang ist, reicht für Erwachsene und Kinder vollkommen aus“, meint Brück.

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Ein weiterer wichtiger Faktor: Im Kleingartenverein verpflichtet sich jeder Gärtner, die sogenannte Drittelregelung einzuhalten. Jeweils ein Drittel der Parzellenfläche ist für Freizeit, Bebauung und die kleingärtnerische Nutzung – also das Pflanzen von Blumen, Gemüse oder Obst – vorgesehen. „Wenn aber so viel Fläche für die Freizeitnutzung gebraucht wird, ist der kleingärtnerische Nutzen in Gefahr. Und wenn das zum Trend wird, wird die Parzelle schnell zur Freizeitanlage und kann deutlich teurer werden.“ Da der Kreisverband der Oberhausener Kleingärtner nur Pächter der städtischen Flächen sei, könnte die Stadt die Preise anziehen. „Zwischen 250 und 400 Euro kostet ein Garten derzeit im Jahr. Das könnte dann der monatliche Preis werden.“ Also zwölfmal so teuer wie heute!

Pools im Kleingarten sollen in Oberhausen nicht verboten werden

Heinz Binder, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbandes der Kleingärtner in Oberhausen.
Heinz Binder, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbandes der Kleingärtner in Oberhausen. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Um sich diesem Risiko nicht auszusetzen, hat der Kleingartenverein im Süden bereits im vergangenen Jahr die maximalen Maße von Pools klar geregelt – einige Gärtner mussten ihre Pools daraufhin abbauen und durch kleinere Modelle ersetzen. Doch die Diskussion bleibt. „Wir überlassen bisher jedem Verein selbst die Entscheidung“, sagt Heinz Binder, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbandes in Oberhausen. „Aber die Pools sind so ein großes Thema, dass wir nun schauen, ob wir eine städtische Einigung finden können.“

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Wichtig ist Heinz Binder auch, dass Pools auf keinen Fall gänzlich verboten werden sollen. „Wir möchten nur ein zulässiges Maß finden, an dem sich alle Vereine orientieren können.“ Insgesamt 27 Kleingartenvereine mit 1552 Gärten gibt es in Oberhausen. Die Wartelisten sind seit Corona noch länger geworden. Pro Garten rechnen die Experten mit vier Menschen, die sich dort regelmäßig aufhalten, Besuch kommt noch oben drauf.

Pools in Privatgärten meistens problemfrei

Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Kubikmeter, einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich, sind in Privatgärten genehmigungsfrei. Mit „Außenbereich“ ist aber nicht „im Freien“ gemeint, sondern Baugrundstücke im planerischen/baurechtlichen Außenbereich – also außerhalb geschlossener Wohnbebauung. Das teilt die Stadt Oberhausen auf Nachfrage mit.

„Natürlich wird man nie jeden dieser vielen Menschen unter einen Hut bekommen, aber wir wollen und müssen den kleingärtnerischen Nutzen wahren“, bekräftigt Heinz Binder. „Viele Vereine halten sich noch bedeckt und sehen den Verband als Feigenblatt an, der die Situation regeln soll.“ Am 19. August 2021 findet der Verbandstag statt – auch dort steht das Thema Swimmingpool auf der Tagesordnung. „Das wird sicher heiß diskutiert“, meint Binder. „Am Ende haben wir hoffentlich eine Lösung für alle gefunden.“

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