Gelsenkirchen. Die AfD berichtet, dass sie gegen die Gelsenkirchener Polizeipräsidentin Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werde. Worum es dabei geht.
Ginge es nach der AfD, müsste Gelsenkirchens Polizeipräsidentin Britta Zur irgendwie gerügt werden. Grund dafür ist ein Satz, den die 39-Jährige bei einer Online-Diskussionsrunde der hiesigen Grünen zum Thema Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei fielen ließ, als die AfD kurzzeitig Thema der Diskussion war.
Zur betonte bei dem Gespräch Ende März, sie könne zwar niemanden vor die Tür setzen, nur weil er der AfD angehöre. Eine aktive Mitgliedschaft in einer solch „höchstgefährlichen Partei“ und eine Tätigkeit bei der Polizei hält sie jedoch für „nicht miteinander vereinbar.“
AfD Gelsenkirchen stellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Zur
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Der AfD Gelsenkirchen geht das zu weit. Sie legte nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeipräsidentin ein.
Britta Zur habe jegliche Neutralität vergessen, die ihr Amt fordert, kritisiert die AfD. Auch zum Fall eines von Zur suspendierten Gelsenkirchener Polizeibeamten äußert sich die Partei.
AfD-Kreissprecher Jörg Schneider sei gespannt, ob der Rechtsstaat „tatsächlich auch eine Polizeipräsidentin“ zur Neutralität verpflichtet, schreibt der Bundestagsabgeordnete und unterstellt: „Obwohl Frau Zur klar erkennbar in ihrer Funktion bei den Grünen auftrat, wird man sich wohl darauf berufen, dass sie sich lediglich privat äußerte - komisch nur, dass dem von Frau Zur persönlich suspendierten Gelsenkirchener Polizeibeamten dieser Freiraum nicht eingeräumt wurde“, so Schneider.
Britta Zuhr hatte im März 2020, wenige Monate nach ihrem Dienstantritt, den ehemaligen AfD-Ratsherren und Polizeibeamten Martin Jansen vom Dienst suspendiert, weil er sich auf sozialen Netzwerken rassistisch und menschenfeindlich geäußert hatte. Abgeschlossen ist das offizielle Suspendierungsverfahren allerdings noch nicht.
So reagiert die Gelsenkirchener Polizei
Polizeisprecher Matthias Büscher erklärt auf WAZ-Nachfrage, dass es richtig sei, dass durch die AfD eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Innenministerium eingegangen ist. Das Polizeipräsidium Gelsenkirchen habe in diesem Zusammenhang zu dem Sachverhalt bereits Stellung bezogen.
„Da es sich hierbei um ein schwebendes Verfahren handelt, werden wir inhaltlich nicht zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Das Handeln der Polizei, auch das der Polizeipräsidentin, muss jederzeit nachvollziehbar und sachgerecht sein. Aus diesem Grunde dürfen Bürger und Organisationen jederzeit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden einlegen“, so Büscher.
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