Oberhausen. Keine Testpflicht in der Schule, keine Einreisequarantäne: Die Stadt Oberhausen bestätigt mehr Freiheiten für Corona-Geimpfte und Genesene.

Geimpfte und Genesene werden in Oberhausen ab sofort mit negativ Getesteten gleichgestellt. Darauf weist jetzt die Pressestelle der Stadt hin. Entsprechend der Coronaschutzverordnung gelte diese Regelung allerdings nur für vollständig Geimpfte und Genesene und nur in bestimmten Bereichen. Dazu zählten zum Beispiel die Click-and-Meet-Angebote im Einzelhandel, aber auch bei zulässigen körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseurbesuch oder der Fußpflege.

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Außerdem gilt: Bei der Testpflicht in Schulen oder der Einreisequarantäne müssen Geimpfte oder Genesene seit Montag, 3. Mai, keinen zusätzlichen negativen Corona-Test mehr nachweisen. Die Immunisierung und somit die Befreiung von der Testpflicht muss aber nachgewiesen werden.

Nachweis auch durch Eintrag im Impfpass möglich

Akzeptiert werden dafür erstens der Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.

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Zweitens der Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Oder drittens der Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.