Gelsenkirchen-Buer. Der Gelsenkirchener Eisdielen-Gastronom Marco Sanna ist sauer auf die Stadt. Worum es bei dem Streit um die Terrorsperren in Buer geht.
Sicherheit kontra Anziehungskraft: Die Terrorsperren in Gelsenkirchen-Buer haben schon während des letzten Weihnachtsmarktes für Unmut gesorgt, weil wegen ihnen ein Karussell nicht an gewohnter Stelle aufgestellt werden konnte, jetzt entzündet sich an den Pollern neuer Ärger. Der Frust treibt „Crema Gelato e Caffe“-Eismacher Marco Sanna dazu zu sagen: „Entweder ich verkaufe mein Geschäft oder ich mache es in spätestens drei Jahren zu.“ Die Stadt setze alles daran, alles, was noch wirtschaftlich halbwegs funktioniere, wieder zunichtezumachen.
Gelsenkirchener Geschäftsmann klagt: Verbot bedeutet 25 Prozent Einnahmeverlust
Den Ärger bei Marco Sanna ausgelöst hat ein frisch ausgesprochenes Verbot seitens der Stadt. Die Verwaltung hat dem seit 15 Jahren in Buer ansässigen Geschäftsmann acht Tische seiner Außengastronomie gestrichen. Bestätigt hat das Aus Stadtsprecher Martin Schulmann, und das Warum gleich mitserviert: „Tische und Stühle stehen im Splitterbereich der Terrorsperren, deshalb müssen sie verschwinden.“
Die Begründung treibt Sanna den Puls hoch. „Die Poller existieren seit etwa zwei Jahren in Gelsenkirchen. Während dieser Zeit hat es niemanden interessiert, wie nah sich meine Tische und Stühle an den Sperren befinden, aber jetzt auf einmal sollen sie ein Sicherheitsrisiko sein. Völlig albern.“ Sanna sieht weniger die Buersche Innenstadt in Gefahr, sondern vielmehr seine Existenz. Und die seiner Mitarbeiter. Sechs bis acht festangestellte Kräfte beschäftigt der Traditionsbetrieb zu normalen Zeiten, dazu zwölf bis dreizehn Aushilfen über den Sommer.
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Durch Corona habe er schon wirtschaftlich hohe Verluste genug gehabt, ereifert sich der Eisdielen-Inhaber weiter, jetzt solle er noch auf 25 Prozent seiner Einnahmen durch den Wegfall der vier Dreier- sowie vier Zweier-Tische verzichten. „Das ist doch absurd“, schimpft Sanna. „Meine Gäste wundern sich und fragen mich jetzt ständig nach den verschwundenen Plätzen.“
Stadt Gelsenkirchen: Gesetzliche und polizeiliche Vorgaben umgesetzt bei Terrorsperren
Eine Erklärung für die Vorgehensweise der Stadt kann Sprecher Martin Schulmann geben: „Die Stadt hält sich an die gesetzlichen und polizeilichen Vorgaben und ist verpflichtet, sie entsprechend umzusetzen. Nichts anderes haben wir getan.“
Wirtschafts- und Ordnungsdezernent Simon Nowack erklärt: „Die Stärkung der Innenstadtlagen, insbesondere auch der Innenstadt Buer, hat für die Wirtschaftsförderung höchste Priorität. Als Ordnungsbehörde sind wir jedoch auch dafür zuständig, alles zu tun, um Terroranschläge zu verhindern und Menschenleben in unserer Stadt zu schützen. Wie so oft muss die Stadtverwaltung hier bei Ihren Entscheidungen eine Abwägung vornehmen. Der Schutz und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Unversehrtheit der Kundschaft des betroffenen Eiscafés an der Horster Straße sind das höchste zu schützende Gut, so dass die Beschränkung der Außengastronomie leider an dieser Stelle alternativlos ist. Darüber hinaus ist das Ordnungsamt früh in den Dialog mit dem betroffenen Betreiber des Eiscafés gegangen.“
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Dass nicht schon vorher ein solches Verbot ausgesprochen worden sei, hat laut Schulmann an der langen Corona-Pandemie, den Lockdowns und den noch bis vor kurzem geltenden scharfen Hygieneschutzmaßnahmen gelegen. „Im Prinzip hat in den vergangenen zwei Jahren doch keine Außengastronomie stattgefunden.“
Neue Gestaltungssatzung in Kraft getreten – Geschäftsmann habe Eingabefrist verpasst
Begünstigt worden sei der Fall Sanna auch durch die Schließung von „Sinn & Leffers“. Stühle und Tische der Eisdiele vor den Schaufenstern des Modehauses stellten für die Stadtkontrolleure kein Problem dar, wohl aber, wenn dort ein neuer Mieter Einzug halte und berechtigte Interessen zum Tragen kämen.
„Im Übrigen hätte Herr Sanna viel früher schon von den neuen Regelungen erfahren können“, setzt Schulmann zu einer städtischen Replik an. Vor Inkrafttreten der neuen Gestaltungssatzung Anfang des Jahres seien die Gewerbetreibenden aufgefordert gewesen, ihre Pläne darzulegen. „Die Gelegenheit wurde aber verpasst“, so der Sprecher weiter. Sonst hätte der Inhaber schon früher erfahren, dass er nicht mehr so viele Tische und Stühle aufstellen darf.