Oberhausen. Die neue Grundsteuerreform ist beschlossen, schon im Juli müssen die Eigentümer tätig werden. So helfen die beiden Finanzämter in Oberhausen.

Hauseigentümer erhalten in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt Oberhausen: Die Grundsteuerreform ist beschlossen, Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober müssen Hausbesitzer und -besitzerinnen Angaben zu ihrem Grundstück machen. Das Finanzamt hilft bei der Feststellung der Daten und verschickt deshalb in den nächsten Tagen Informationsschreiben.

„Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklären Katrin Rohde und Frank Schule-Kolkmann, die Dienststellenleitungen der beiden Oberhausener Finanzämter. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer. Die neue Grundsteuer in NRW ist ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Bis dahin gelten die alten Beträge.

Grundsteuerportal gibt Hilfestellungen

Das Info-Schreiben des Finanzamtes enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück (Aktenzeichen, Gemarkung, Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert). „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Rohde. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Finanzämter richten Hotline ein

Die Feststellungserklärung ist grundsätzlich digital beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Schulte-Kulkmann. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt registrieren.“ Die Internetseite lautet www.elster.de.

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Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet haben, können beim Finanzamt Papiervordrucke anfordern.

Für persönliche Rückfragen haben die beiden Oberhausener Finanzämter eine zentrale Grundsteuer-Hotline eingerichtet (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr): Unter 0208-6499-1959 erreicht man das Finanzamt Oberhausen-Nord; unter 0208-8504-1959 das Finanzamt Oberhausen-Süd.