Oberhausen. Mehrfach hatte eine psychisch gestörter Oberhausener (36) versucht, ein Brautmodengeschäft in Brand zu setzen. Gericht ordnete Unterbringung an.

Der Inhaber eines Brautmodengeschäftes an der Helmholtzstraße musste am 20. Februar 2020 feststellen, dass wieder einmal jemand eine Fensterscheibe seines Geschäftes beschädigt hatte. Bereits mehrfach hatte es ähnliche Vorfälle gegeben, bei denen auch versucht worden war, das Geschäft in Brand zu setzen. Davon, dass ein psychisch gestörter Oberhausener (36) der Täter war, war das Landgericht Duisburg nach sechstägiger Verhandlung überzeugt und wies den Mann dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus ein.

Von einem weiteren Vorfall am 6. März 2020 hatte es sogar Video-Bilder gegeben. Denn der Besitzer des Brautmodengeschäfts hatte die ständigen Beschädigungen satt. Er bat auch einen Freund, auf den Laden aufzupassen. Der hatte den Angeklagten nach der Tat, mit der er versuchte, den Laden mit Hilfe von Kraftstoff anzuzünden, sogar bis zu dessen Wohnung verfolgt.

Motiv: Gescheiterte Hochzeitspläne

Nur eine der Taten, die in dem Sicherungsverfahren eine Rolle spielten, gab der Beschuldigte am Ende zu: „Ich hatte Pech in der Liebe“, sagte er in seinem letzten Wort. Aus einer geplanten Hochzeit sei nichts geworden. „Als ich den Brautmoden-Laden sah, kamen alle Emotionen hoch. Ich bin froh, dass niemand verletzt wurde.“ Die Schuld gab der 36-Jährige Alkohol und Drogen. Von einer psychischen Erkrankung wollte er bis zum Schluss nichts wissen.

Ein psychiatrischer Gutachter kam zu einem anderen Schluss: Der 36-Jährige leide unter einer schweren seelischen Störung. Obwohl sich der Beschuldigte viel Mühe gegeben habe, das zu verbergen, hatte der Mediziner Anzeichen für Verfolgungswahn und Halluzinationen bei dem Beschuldigten gefunden. Zu den Tatzeiten sei der 36-Jährige in seiner Schuldfähigkeit stark eingeschränkt, möglicherweise sogar schuldunfähig gewesen, so die Meinung des Sachverständigen.

Schutz der Allgemeinheit hatte Vorrang

Das Gericht kam auf Grundlage des Gutachtens zu der Bewertung, dass von dem Beschuldigten weitere ähnlich gefährliche Taten zu erwarten seien. Denn gefährlich war die versuchte Brandstiftung an dem Brautmodengeschäft zweifellos: In den Stockwerken über dem Geschäft befanden sich 24 Mietwohnungen, die durch ein gemeinsames Treppenhaus mit dem Ladenlokal verbunden waren. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass kein Unglück geschehen sei, so die Richter. Zum Schutz der Allgemeinheit sahen sie keine andere Möglichkeit, als den 36-Jährigen auf unbefristete Zeit in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen.