Oberhausen. Im Nahverkehr gilt die 3G-Regel. Doch warum werden die Nachweise erst kontrolliert, wenn zum Beispiel der Bus bereits losgefahren ist?
Wer in Oberhausen mit dem Bus fahren will, muss geimpft, genesen oder getestet sein – es gilt die 3G-Regel. Leserin Andrea Hoffmann-Glewe weiß das. Doch am 27. Januar 2022 stieg sie ohne aktuellen Testnachweis in einen Bus und soll nun 178 Euro Strafe zahlen. Dass sie einen Fehler gemacht hat, bestreitet sie nicht. Die 63-Jährige ärgert sich aber über das Vorgehen der Stoag-Kontrolleure.
Doch von Anfang an. Am 27. Januar erhält Andrea Hoffmann-Glewe einen Anruf von ihrer Schwester: „Mama muss ins Krankenhaus“, sagte die. Es sehe schlecht aus. Überstürzt bricht die Oberhausenerin auf und steigt in einen Bus der Stoag Richtung Krankenhaus. „Ich habe nicht nachgedacht.“ Beim Einstieg, so berichtet sie, sehen sie die zwei Personen mit Stoag-Weste, die sie kurz darauf ansprechen und ihren 3G-Nachweis kontrollieren wollen. Da ist der Bus bereits losgefahren.
Stoag: Kontrolle vor dem Einstieg beeinträchtigt den Betriebsablauf
Sofort fällt der 63-Jährigen ihr Fehler auf. Doch alles Erklären und Entschuldigen habe nichts genützt, sagt sie. Sie soll 250 Euro Strafe zahlen. Bei der Stadt geht sie dagegen vor und die Strafe wird auf 178 Euro reduziert. Was sie an dem Vorfall besonders ärgert: Warum haben die Kontrolleure sie erst nach ihrem Testnachweis gefragt, als der Bus bereits losgefahren war, und nicht schon beim Einstieg?
Aus der Pressestelle der Stoag heißt es zu dem Vorfall: Die Einhaltung der 3G-Regel im ÖPNV müsse von den Verkehrsunternehmen stichprobenartig kontrolliert werden. „Dies kann nur während der Fahrt durch das Kontrollpersonal gewährleistet werden. Eine Kontrolle aller Fahrgäste vor dem Einstieg hätte zur Folge, dass der gesamte Betriebsablauf beeinträchtigt würde.“
Andrea Hoffmann-Glewe hätte sich gewünscht, dass man sie beim Einstieg darauf hinweist: „Sie brauchen einen 3G-Nachweis. Sonst können Sie nicht mitfahren.“ Dann wäre ihr ihr Fehler direkt aufgefallen. „Ich hätte ja auch laufen können“, sagt sie. Die reduzierte Strafe will die Hartz-IV-Empfängerin nun in Raten zahlen. „Das ist für mich immer noch viel Geld.“