Mülheim. Einem Mülheimer kam auf dem Radschnellweg ein Pkw entgegen. Dies ist bislang eine Seltenheit, kann aber mit einem Bußgeld bestraft werden.
Der Mülheimer Radschnellweg „RS1“ ist – der Name sagt es – in erster Linie für Radfahrer gedacht. Auch Skater, Nutzer von E-Scootern und Fußgänger nutzen die Strecke entlang der Bahnlinie. Wer sich mit dem Auto dorthin verirrt, riskiert ein Bußgeld.
WAZ-Leser Karl-Heinz Brinks staunte nicht schlecht, als ihm vor einigen Tagen auf dem Radschnellweg in Richtung Speldorf ein roter Pkw entgegen kam. „Eine unheimliche Begegnung der besonderen Art“, findet Brinks.
Servicefahrzeuge bekommen eine Ausnahmegenehmigung
„Wir haben davon, ehrlich gesagt, noch nie etwas gehört“, sagt Christa Bargatzky vom Ordnungsamt auf Anfrage dieser Redaktion. Geisterfahrer auf dem RS1 seien eine absolute Ausnahme, Beschwerden habe es bisher darüber nicht gegeben – auch weil es nur wenige Möglichkeiten gibt, den Radschnellweg überhaupt mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen.
Ausnahmen bilden freilich Servicefahrzeuge. Für sie werden Schranken geöffnet oder Poller entfernt. Dies war zum Beispiel nach dem jüngsten Sturm der Fall. „Dafür gibt es dann eine Sondergenehmigung“, erklärt Bargatzky.
Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro
Wer dennoch mit dem Auto den RS1 befährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro, bestätigte Andrea Frankenhauser von der Bußgeldstelle. Schließlich sei ein Geh- und Radweg befahren worden, obwohl dieser durch Verkehrszeichen für Pkw gesperrt ist.