Gelsenkirchen. Ein Paar will im Schloss Horst heiraten, trotz der Corona-Beschränkungen. Die Braut kritisiert Standesamt und Verwaltung. Das sind ihre Punkte.

Sabrina Müller* und ihr Mann sind aufgebracht. Sie sind nicht nur aufgebracht, sondern ein Stück weit auch enttäuscht: Die beiden Gelsenkirchener kritisieren das Standesamt und auch die Stadtverwaltung. Haben sie recht? Immerhin geht es den beiden um einen der schönsten Tage in ihrem Leben.

Standesamtliche Trauungen in Gelsenkirchen: Braut vermisst mangelnde Flexibilität

Zum Hintergrund: Sabrina Müller und ihr Mann wollen am Freitag, 28. Mai, standesamtlich heiraten. Als Ort des Versprechens haben sich die beiden für das Schloss Horst entschieden. Es könnte alles so schön sein – wenn da nicht die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schutzauflagen wären.

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Aktuell zugelassen bei einer Trauung sind das Brautpaar und zwei weitere Gäste, ebenfalls natürlich der Standesbeamte. Die Trauzeugen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer darf live dabei sein, engste Angehörige wie Eltern, Großeltern, Geschwister? Die Wahl wiegt schwer, für das Brautpaar. „Wie ist das für die Eltern, wenn man bei der Hochzeit des eigenen Kindes nicht dabei sein darf?“ fragt Sabrina Müller an diesem Nachmittag, etwa eine Woche vor ihrer geplanten Hochzeit.

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Die Kritik: „Es wird so massiv dagegen gearbeitet“, sagt Sabrina Müller und schlägt vor: „Es gibt doch ein paar Möglichkeiten, das Ganze zum Positiven auszuschöpfen.“ Heißt: Mehr Heirat im Familienbeisein möglich machen, für glücklichere Brautpaare. Die 36-Jährige denkt da beispielsweise an negative Testergebnisse bei den Gästen, eine Verlagerung nach draußen, an eine Zeremonie unter dem schützenden Dach eines Pavillons. Vorschläge hat die Gelsenkirchenerin viele. „Ich kritisiere die mangelnde Flexibilität des Standesamtes“, resümiert Sabrina Müller.

Aufgrund der aktuellen Situation sei sie „überhaupt nicht in Hochzeitsstimmung“ – und sie sagt ganz klar: „Ich habe in keiner Weise Spaß daran.“ Warum suchen sie sich dann nicht eine Alternative? Es war ihr großer Wunsch, eine standesamtliche Trauung an genau diesem Datum, schließlich ist das eng mit der kirchlichen Hochzeit verknüpft: Die soll am 28. Mai 2022 stattfinden – mit einem großen Fest, endlich wieder im Kreise vieler Lieben und Freunde. „Man muss sich irgendwie fügen, uns bleibt auch gar nichts anderes übrig, als das zu machen“, sagt Sabrina Müller auch.

Mangelnde Flexibilität? Der Gesetzgeber setzt der Stadt Grenzen

Auf Nachfrage der Redaktion erklärt die Stadtverwaltung: „Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen in Schlössern, Burgen, Museen eine Person pro zwanzig Quadratmeter der Fläche nicht übersteigen“, so Stadtsprecher Martin Schulmann. Dem trage die aktuelle Regelung Rechnung.

In Sachen mangelnder Flexibilität sind der Stadt vom Gesetzgeber Grenzen gesetzt: Aus datenschutzrechtlichen Gründen, aber auch aus organisatorischen und wetterbedingten, sei eine Verlagerung ins Freie leider nicht möglich, so die Verwaltung. Ein weiterer Punkt, den Schulmann anführt, in Bezug auf die Personenbegrenzung bei den Traufeiern: „Die Brautpaare und Gäste kommen nicht ausschließlich aus Gelsenkirchen, sondern sehr häufig aus anderen Städten mit hohen Inzidenzwerten und teilweise sogar unmittelbar aus dem Ausland einreisend.“

Eine gesonderte Ausnahmeregelung für Geimpfte und Genese ist derzeit nicht geplant

Außerdem würden die Eheschließungen oftmals parallel, in zwei Trauzimmern, stattfinden. An einigen stark frequentierten Tagen – auch zu Coronazeiten – komme man so auf bis zu zwölf Trauungen in einem Zeitfenster von drei Stunden, heißt es seitens der Stadt. „Dies führt neben dem normalen Publikumsverkehr zu einem erhöhtem Menschenaufkommen“, so Schulmann weiter.

Eine gesonderte Ausnahmeregelung für Geimpfte oder Genese sei ebenfalls nicht geplant. Ein weiterer Aspekt, den Schulmann anführt: Die Dienstkräfte des Standesamtes hätten aufgrund der aktuellen Priorisierung noch keine Möglichkeit gehabt, ein Impfangebot anzunehmen, so dass auch an dieser Stelle ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestehe.

Dass die Brautpaare die Möglichkeit haben, ihre Trauung zu filmen oder per Livestream an die Liebsten zu übertragen, ist für Sabrina Müller und ihren Mann nur ein schwacher Trost. Immerhin gibt es Hoffnung, wenn auch nicht direkt für die beiden: „Sobald sich die Pandemielage dauerhaft entspannt, wird die aktuelle Regelung neu bewertet und kurzfristig angepasst“, verspricht die Stadt.

* Name geändert, vollständiger Name der Redaktion bekannt