Leipzig. Der Prozess gegen den Gründer und Chef der Download-Plattform kino.to neigt sich dem Ende: Der Angeklagte Dirk B. hat am Mittwoch die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt. Zuvor hatte es eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegeben. Nun muss er wohl mehr als vier Jahre ins Gefängnis.

Der Gründer und Chef des illegalen Internetfilmportals kino.to hat am Mittwoch vor dem Landgericht Leipzig die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt. Zuvor hatte das Gericht vorgeschlagen, Dirk B. einen Strafrahmen von vier Jahren und sechs Monaten bis zu vier Jahren und zehn Monaten zuzusagen, wenn er ein Geständnis abgelegt. Mit diesem sogenannten Deal erklärten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einverstanden.

Im Namen seines Mandanten verlas Anwalt Wolfgang Müller eine Erklärung, was die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Anklage vorgetragen habe, sei subjektiv und objektiv richtig. Dabei verwies der Anwalt auch auf die Protokolle der Vernehmungen B.s im Juli und August vergangenen Jahres. Zu Einzelheiten aus den Unterlagen machte er keine Angaben.

Angeklagter wurde durch amerikanische Download-Seiten inspiriert

Laut Müller hatte B. sich seit 2002 als Autodidakt in die Computertechnik eingearbeitet und dabei auch Kenntnisse über das Internet erworben. Dabei habe er festgestellt, dass sich im weltweiten Netz viel Geld verdienen ließe. Unter anderem sei ihm aufgefallen, dass dies auch mit der Vermarktung von Werken Dritter wie etwa Filmen möglich sein müsse. Im "faszinierenden und bei Weitem noch nicht ausgereizten Internet" habe er zum Beispiel amerikanische Seiten entdeckt, auf denen die Nutzer Filme kostenlos angeboten bekamen, was offenbar mit Werbung finanziert wurde.

Daraus entstand schließlich das Geschäftsmodell von kino.to, wo Filme und Fernsehserien angesehen werden konnten. Im Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Internets und dem Schutz von Urheberrechten habe B. verkannt, dass er sich strafbar machte. Müller fügte hinzu, dass es zum Teil auch Juristen schwer falle, mögliche strafrechtliche Konsequenzen von Handeln im Internet zu definieren. Umso schwieriger sei es für B. gewesen.

B. soll mehr als 1,1 Millionen Links zu Filmen angeboten haben

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte B. vorgeworfen, von Anfang 2009 bis Juni 2011 mehr als 1,1 Millionen Links zu Filmen öffentlich zugänglich gemacht und damit massiv gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Das Verfahren soll am 14. Juni fortgesetzt werden. Dann werden die Plädoyers gehalten und voraussichtlich auch ein Urteil gefällt. (dapd)