Wellington. Ob das die härteste aller denkbaren Strafen ist? Megaupload-Gründer Kim Schmitz darf derzeit nicht ins Internet. Das ist Teil der Kautionsauflagen, an die sich der 38-Jährige halten muss, wenn er nicht ins Gefängnis will. Ihm wird vorgeworfen, mit illegalen Downloads einen Schaden von 500 Millionen Dollar verursacht zu haben.
Megaupload-Gründer Kim Schmitz darf das Internet nicht nutzen. Das Zugangsverbot ist Teil der Kautionsauflagen, unter denen der 38-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wie die neuseeländischen Justizbehörden am Donnerstag bekannt gaben. Demnach darf Schmitz sein Haus in Auckland auch nur mit Genehmigung verlassen, etwa für Gerichts- oder Arzttermine.
Der gebürtige Kieler und drei seiner Mitarbeiter saßen seit dem 20. Januar in einem Gefängnis in Neuseeland. Die US-Justiz wirft den Megaupload-Anbietern Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des Urheberrechts vor und fordert ihre Auslieferung wegen des Vorwurfs der organisierten Kriminalität. Die Online-Plattform soll illegale Downloads ermöglicht und den Rechteinhabern - etwa von Filmen und Musikstücken - damit einen Schaden von mindestens 500 Millionen Dollar (390 Millionen Euro) verursacht haben.
Kim Schmitz nennt sich auch "Kim Dotcom". Er hat die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft und besitzt seit 2010 eine Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland. Schmitz lebte auch in Hongkong, wo Megaupload registriert ist. (dapd)