Karlsruhe. .

Im Streit um den Schutz von drahtlosen Internet-Netzwerken wird die Entscheidung noch auf sich warten lassen. Der Bundesgerichtshof kündigte am Freitag an, am 12. Mai zu entscheiden. In dem Verfahren geht es darum, inwieweit WLAN-Anschlüsse abgesichert werden müssen.

Der Bundesgerichtshof entscheidet erst am 12. Mai, ob WLAN-Internetanschlüsse künftig besser gegen den unberechtigten Zugriff von Dritten gesichert werden müssen. Das teilte der BGH am Freitag mit. Der Bundesgerichtshof verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über die Haftung bei einer unbefugten Nutzung eines solchen drahtlosen lokalen Funknetzes durch Fremde. Dabei geht es darum, ob der Anschlussinhaber belangt werden kann, wenn er seinen WLAN-Zugang unzureichend absichert und Dritte darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Herunterladen in einer Tauschbörse anbieten.

Im vorliegenden Fall klagt die von dem Musiker Moses Pelham gegründete Frankfurter Plattenfirma 3p gegen einen Anschlussinhaber. Die Firma hält die Rechte an dem Song „Sommer unseres Lebens“ von Sebastian Hämer, der nachweislich im Internet über jene IP-Adresse zum Herunterladen angeboten wurde, die dem beklagten Anschlussinhaber zugewiesen war.

Die Plattenfirma behauptet, der WLAN-Anschluss des Mannes, der in der fraglichen Zeit in Urlaub war, sei aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen. Der Anschlussinhaber weist dies zurück. 3p fordert von ihm Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Die Klage war in der Vorinstanz vom Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen worden. In der BGH-Verhandlung sagte der Anwalt von 3p, die WLAN-Piraterie sei inzwischen ein Massenphänomen. „Dieses Riesenloch für das unberechtigte Abziehen von geschützten Werken muss geschlossen werden“, forderte er. (ddp)