Essen/Bochum/Recklinghausen. . Wer durch Fremdenhass und Rechtsextremismus im Netz auffällt, kann dafür gekündigt werden. Manchmal reicht auch schon der Klick auf “Gefallt mir“.
Der Zustrom von Flüchtlingen spaltet das Land: Viele setzen auf eine Willkommenskultur für die Menschen in Not; wenige „besorgte Bürger“ vermuten Asylmissbrauch und fordern Abschiebung - oder Schlimmeres. Vor allem im Netz wird sehr emotional diskutiert. Manche User scheinen jedoch Meinungsfreiheit mit menschenverachtender Hetze zu verwechseln. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Und auch der Job könnte schnell weg sein.
Altenpflegerin gefeuert und angezeigt
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Ende August ließ zum Beispiel eine Awo-Arbeiterin aus Thüringen ihrem Hass bei Facebook freien Lauf, kassierte dafür umgehend die Kündigung. "Irgendwann wird es eh so kommen dass man hinz und kunz aufnehmen muss. Dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben." Mit diesem Kommentar hatte die Awo sie nicht nur vor die Tür gesetzt, sondern auch gleich Anzeige erstattet. "Das ist juristisch die Ankündigung einer Straftat und für uns und eine Mitarbeiterin in der Altenpflege nicht zu tolerieren", erklärte Awo-Sprecher Dirk Gersdorf.
Christian Karpus, Anwalt für Medien- und Arbeitsrecht in Bochum, rechtfertigt diese Entscheidung: "Verstöße im privaten Bereich sind für das Arbeitsverhältnis dann relevant, wenn sie einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben." Eine Altenpflegerin, die droht, dass bei ihr keiner überleben wird - ein klarer Kündigungsgrund.
Hermes bezieht Stellung zum Fremdenhass
Auch der 26-jährige Berliner, der den Tod des dreijährigen Aylan aus Syrien auf Facebook feierte, muss neben einem strafrechtlichen Verfahren zusätzlich mit seiner Entlassung rechnen. Der User war in einer Zeitarbeitfirma beschäftigt und hatte unter anderem für den Versandhandel Hermes Waren ausgeliefert. Dieser zeigte sich empört von dem fremdenfeindlichen Verhalten des "geistigen Brandstifters" und bezog am Mittwoch auf Twitter klar Stellung: "Rassismus und Menschenverachtung haben bei Hermes keinen Platz!"
"Wer eine Firma nach außen vertritt und einen rassistischen Kommentar bei Facebook veröffentlicht, rückt das Unternehmen womöglich in ein schlechtes Licht. Unternehmen, die viel Kontakt mit der Öffentlichkeit haben, haben ein Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter als offen und vorurteilsfrei empfunden werden", sagt Christian Karpus. So lässt sich auch die deutliche Positionierung von Hermes verstehen, die Kündigung der Zeitarbeitfirma wird folgen.
Auch "Gefällt mir"-Angaben für Hass-Kommentare sind kritisch
Doch nicht nur eine gepostete Hass-Botschaft kann für Ärger mit dem Arbeitgeber sorgen. Auch reine "Gefällt mir"-Klicks können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben", so Karpus. Wenn zum Beispiel ein Leiter einer Flüchtlingsunterkunft einen rechtsextremistischen Kommentar mit "gefällt mir" markiere, könne das zu einer fristlosen Kündigung führen.
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Anders sieht das wiederum bei Auszubildenden aus, die unter der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stehen. Dieser ist verantwortlich dafür, dass der Auszubildende "charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird", zitiert Karpus aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wenn ein Lehrling durch Hetz-Beiträge im Netz auffalle, sollte der Arbeitgeber in jedem Fall das Gespräch mit dem Auszubildenden suchen und mit ihm über die Folgen seines Verhaltens sprechen, rät Karpus.
Experten-Rat: Social Media Guidelines für Unternehmen
Barbara Rudnick, Anwältin für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz aus Recklinghausen, empfiehlt Arbeitgebern außerdem, Social Media Guidelines zu erstellen. Damit könne genau festgelegt werden, wie und welche Inhalte Mitarbeiter im Namen des Unternehmens in sozialen Netzwerken kommunizieren dürfen. "Auf solche Richtlinien kann man sich dann beziehen und überprüfen, ob Grenzen überschritten wurden", so Rudnick. An der tatsächlichen Meinung des Users ändert das natürlich nichts.