Düsseldorf. Verbraucher sollten bei verzehrfertig gefärbten Eiern auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Allerdings finde sich an lose verkauften, gefärbten Eiern oft kein Hinweis darauf.
Kaufen Verbraucher verzehrfertig gefärbte Eier, achten sie am besten auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Anders als bei rohen Eiern, die ein MHD von 28 Tagen haben, beträgt es bei bunten hartgekochten Exemplaren 36 Tage, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings finde sich an lose verkauften, gefärbten Eiern oft kein Hinweis darauf. Bei im Karton oder in einer Plastikschale verpackten bunten Eiern müsse das MHD dagegen angeben sein.
Außerdem sei bei abgepackter farbiger Ware vorgeschrieben, dass auch sie mit Verkehrsbezeichnung, Stückzahl oder Gewichtsangabe, Name und Anschrift des Anbieters versehen sind. Darüber hinaus muss den Verbraucherschützern zufolge ein Zutatenverzeichnis angegeben sein. Dort sollten die verwendeten Farbstoffe genannt sein. Bei den losen Eiern reiche es, wenn sich daneben ein Schild mit der Angabe «mit Farbstoffen» findet. (dpa)