Essen. Kunden eines Nahverkehrs-Abos bekommen ein Dankeschön: Sie dürfen in den Sommerferien in NRW fahren. Auch die Mitnahmeregeln werden angepasst.

Wer ein Nahverkehrsticket des VRR, VRS, AVV, des Westfalen-Tarifs oder des NRW-Tarifs abonniert hat, kann damit in den Sommerferien (3. Juli bis einschließlich 17. August 2021) in ganz NRW fahren. So sind Abo-Kunden und Kundinnen im Aktionszeitraum ganztägig von Montag bis Sonntag im gesamten NRW-Nahverkehr mobil. Damit wollen sich die Verkehrsverbände für die Abo-Treue während der Corona-Pandemie bedanken.

Somit gelten die Abo-Tickets für beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln: Busse, Stadt- und U-Bahnen, Regionalbahnen, Regionalexpresse. Die Übergangsbereiche über die geografischen Landesgrenzen hinaus nach Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Belgien und die Niederlande sind nicht eingeschlossen.

VRR-Kunden dürfen in ganz NRW fahren: Mitnahmeregelungen angepasst

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) unterstützt die Aktion: „Eine tolle Aktion, die Abo-Kundinnen und -Kunden für ihre Geduld und Flexibilität während der Corona-Pandemie mit einer Ferien-Flatrate zu belohnen. Mit der Ferien-Aktion sagen wir mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen den treuen Bus- und Bahnkundinnen und -kunden Danke.“

Zur Aktion werden neben der NRW-weiten Gültigkeit auch die Mitnahmeregelungen angepasst: Pro Ticket dürfen inklusive Ticketinhaber zwei Personen (Erwachsener oder Kind) und bis zu drei Kinder oder zwei Personen (Erwachsener oder Kind) und bis zu zwei Fahrräder fahren. Zeitliche Beschränkungen, etwa bei 9-Uhr-Abos, werden im Rahmen der Aktion aufgehoben.

Bis zum 11. Juni bestand in NRW im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Seit Samstag reicht für Fahrgäste auch eine OP-Maske als Infektionsschutz.