Essen. . In NRW fehlen Tausende Kita-Plätze für U3-Kinder – obwohl seit 2013 ein Rechtsanspruch gilt. Letzte Hilfe: eine Klage. Was Eltern wissen müssen.
Trotz des massiven Kitaausbaus in den vergangenen Jahren gibt es in in Nordrhein-Westfalen in vielen Städten immer noch zu wenig Betreuungsplätze. Viele Eltern nehmen es allerdings nicht mehr hin, eine Absage für ihr Kind zu erhalten. Bundesweit gibt es seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- bis dreijährige Kinder. Was dabei alles beachtet werden muss, erklärt Florian Linten, Fachanwalt für Familienrecht.
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz – was genau bedeutet das?
Eltern haben seit 2013 bundesweit den Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht. „Mit der Einführung ist ein großer Wurf gelungen. Die Städte und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, einen Platz zur Verfügung zu stellen. Sie mussten sich darauf einstellen, dass alle Eltern die Möglichkeit haben, von dem Anspruch Gebrauch zu machen“, sagt der Essener Anwalt.
Wie kann man den Rechtsanspruch geltend machen?
„Der übliche Weg ist, ein Kind für einen Betreuungsplatz in einer Kita bei der Stadt oder Kommune anzumelden. Das sollte frühzeitig gemacht werden, am besten ein halbes Jahr bevor die Betreuung benötigt wird“, erklärt Florian Linten. Bei den meisten Kitas gibt es einen Stichtag, an dem die Anmeldung spätestens eingegangen sein muss.
In der Folge gebe es drei Möglichkeiten, die nach der Anmeldung auftreten können: eine Zusage, eine Absage oder keine klare Antwort von den Ämtern. „Im zuletzt genannten Fall sollten die Eltern den Behörden eine Frist für eine deutliche Antwort setzen. Das zeigt in den meisten Fällen Wirkung“, sagt Linten. Wenn dann eine Absage kommt, ist ein Einklagen des Anspruches möglich.
Wann können betroffene Eltern einen Kita-Platz einklagen?
Auch interessant
Wenn die Eltern, auch nach einem Widerspruch, nicht rechtzeitig einen Platz zugewiesen bekommen, kann ein Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt werden. Die Absage oder die Ablehnung eines Widerspruchs muss vorgelegt werden. „Wenn es zu einem Prozess kommt, zieht sich dieser in den meisten Fällen nicht bis zum Schluss. Schon vorher wird meistens ein Konsens oder ein Kita-Platz gefunden“, klärt der Fachanwalt für Familienrecht auf.
Können die Eltern Wünsche äußern, in welche Kita das Kind gehen soll?
Präferenzen können geäußert werden, die Kommunen müssen darauf aber nicht eingehen. „Die Verwaltung hat nicht die Pflicht, das Kind in einer gewünschten Kita unterzubringen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betreuungsort. Bei der Entfernung zum Wohnort ist maximal eine halbe Stunde Fahrt mit Auto, Bus oder Bahn zumutbar“, sagt Linten.
Mal angenommen, ich klage den Kita-Platz ein: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Auch interessant
Wenn der Kläger gewinnt, müssen die Kommunen oder die Stadt die Kosten für den Fall übernehmen. „Insgesamt sind die Kosten bei so einem Prozess im Vergleich zu anderen zivilrechtlichen Verfahren eher gering und liegen je nach Verfahren zwischen 600 und 900 Euro“, erklärt der Fachanwalt.
Gibt es eine Chance auf Schadensersatz, wenn Eltern trotz Klage keinen Kita-Platz für ihr Kind bekommen?
Das Recht auf Schadensersatz ist vorhanden, allerdings nicht einfach durchzusetzen. „Es muss zum Beispiel die Einkommenssituation genau dargelegt werden: Welche Summe verloren geht, weil das Kind von einem Elternteil betreut werden muss? Es muss aber auch nachgewiesen werden, dass es keine kostengünstigere Alternative gegeben hätte. Außerdem kann auch eine Kommune argumentieren, dass es keine Kapazitäten mehr frei hatte. Es muss also den Kommunen auch eine gewisse Schlampigkeit vorgeworfen werden“, sagt der Experte.
Lohnt sich eine Klage überhaupt?
Dazu hat der Anwalt eine klare Meinung: „Der Rechtsanspruch besteht, und die Kommunen müssen eigentlich sicherstellen, dass es genügend Kapazitäten für die Kinder gibt. Gerade alleinerziehenden Müttern soll ja dadurch geholfen und ein späteres Abrutschen in Altersarmut vermieden werden. Es ist also eine Bürgerpflicht, dieses Recht auch einzuklagen.“ Die Erfolgsaussichten seien gut – auch wenn so eine Klage erst einmal mühselig und zeitaufwendig sei. Linten: „Wenn viele Personen von der Klage Gebrauch machen, wird außerdem Druck auf die Politik ausgeübt. Vielleicht verändert sich so die Situation, und viele neue Kapazitäten werden geschaffen.“