Essen. . Kita, Tagesmutter, Nest: Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Eltern, ihr Kind betreuen zu lassen. Die unterschiedlichen Formen im Überblick.
- Kita, Tagesmutter oder Nestgruppe: Eltern haben mehrere Möglichkeiten, ihre Kinder betreuten zu lassen?
- Für wen passt besser die Kita? Und wer wendet sich besser an eine Tagesmutter?
- Wir haben die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten zusammengefasst.
Für berufstätige Eltern von jungen Kindern steht schon früh eine wichtige Entscheidungen an: In welche Einrichtung oder bei welcher Betreuungsperson kann ich mein Kind am besten abgeben? Verschiedene Möglichkeiten stehen dabei zur Auswahl – unter anderem Kitas, Nestgruppen oder Tagesmütter. Lesen Sie hier: Kita-Eingewöhnung in NRW: Tipps für einen entspannten Start
Das Jugendamt in Essen fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen Betreuungsformen so zusammen:
Kindertageseinrichtung: Kindergarten oder Kita?
Der Begriff Kindertageseinrichtung umfasst das Konzept Kindergarten und Kindertagesstätte. Beim Ersteren geht es um eine Betreuungszeit von maximal 35 Wochenstunden, die an fünf Tagen in der Woche entweder zusammenhängend oder mit einer Mittagspause gestaltet wird.
Die Bezeichnung Kindertagesstätte (Kita) grenzt eine wöchentliche Ganztagsbetreuung von bis zu 45 Stunden ein. Um dem Bedarf von Eltern zu entsprechen, bieten Kitas teilweise lange Öffnungszeiten bis in den Abend hinein an. In vielen Kindertagesstätten gibt es auch Gruppen mit unterschiedlich langen Öffnungszeiten oder einen Früh- bzw. Spätdienst für Kinder, die besonders früh gebracht oder später als andere abgeholt werden.
Insbesondere in Großstädten sind einige Kitas (z.B. an Krankenhäusern oder Flughäfen) an allen sieben Tagen der Woche bzw. 24 Stunden am Tag geöffnet. Die Kinder werden von sozialpädagogischen Fachkräften in altersgemischten Gruppen betreut, die in der Regel drei bis fünf Jahrgänge umfassen.
Kindertagespflege
Als Tagespflege wird eine Form der Kindertagesbetreuung bezeichnet, bei der besonders Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren von einer „Tagespflegeperson“ für einen Teil des Tages oder ganztags betreut und erzogen werden. Zumeist wird dabei von dem Konzept der „Tagesmutter“ gesprochen, aber auch Männer (“Tagesväter“) können diese Tätigkeit ausüben. Hintergrund: Diese Dinge müssen Kinder bei der Einschulung können
Die Tagespflegeperson soll die Entwicklung des Kindes ganzheitlich durch entsprechende Spiele, Aktivitäten und Bildungsangebote fördern. Tagesmütter oder Tagesväter betreuen bis zu fünf Kinder in der eigenen Wohnung, der Wohnung der Kinder oder in anderen eigens für die Kindertagespflege angemieteten geeigneten Räumen. Zwei bis drei Kindertagespflegepersonen können gemeinsam in einer Großtagespflege bis zu neun Kinder bilden, erziehen und betreuen.
Bei der Kindertagespflege im Haushalt der Eltern wird ein Kind bzw. werden Geschwister in der Wohnung der Personensorgeberechtigten betreut. In der Regel wird die Tagesmutter von den Eltern angestellt, die somit ihre Arbeitgeber sind und für sie zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. In diesem Fall wird die Tagespflegeperson oft auch als „Kinderfrau“ bezeichnet.
Nestgruppe
Eine Nestgruppe ist eine Kleingruppe in einer Kindertageseinrichtung, in der Kleinstkinder in einer altershomogenen Gruppe von festen Bezugspersonen betreut werden.
Welche Betreuungsform eignet sich für welches Kind, falls es sich so pauschal sagen lässt?
Besonders in den ersten Lebensjahren bietet die persönliche, familiennahe Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson den Kindern einen sanften Einstieg in die institutionelle Kinderbetreuung.
Auch interessant
Diese Personen können oft flexibler auf individuelle Betreuungsbedarfe, besonders von berufstätigen oder sich in Ausbildung befindenden Eltern, eingehen. Personell und räumlich entsprechend ausgestattete Kindertageseinrichtungen sind ebenso geeignet zur Betreuung von Kleinkindern.
Gibt es Unterschiede in der Betreuungsqualität, sprich bei der Ausbildung der Betreuer?
In den Kitas arbeiten ausschließlich hierfür ausgebildete Fachkräfte. In der Kindertagespflege gibt es Qualifizierungskurse. Die Kurse werden von Fachverbänden angeboten und sind vor Aufnahme eines Kindes verpflichtend. Ein Fachkräftegebot gibt es hier aber nicht.