Berlin. . Ab dem 29. Dezember darf Pyrotechnik für die Silvesternacht verkauft werden. Was ist erlaubt, was ist illegal und gefährlich? Ein kleiner Böllerführer.
Mit einem explosiven Geschäftsmodell wollten sich drei junge Berliner die Kasse füllen. Als die Polizei ihren Wagen auf der Rückfahrt aus Polen durchsuchte, fand sie Böller aus dem Nachbarland. 247 Kilogramm Feuerwerk beschlagnahmten die Beamten. Die Schmuggler erwartet nun ein Strafverfahren.
Verbotenes Feuerwerk
Vor allem so genannte Blitzknallkörper werden gerne in Polen, den Niederlanden oder Tschechien gekauft und illegal nach Deutschland transportiert. Denn die Gesetze regeln die Abgabe von Feuerwerk in diesen Ländern weniger streng als es in Deutschland der Fall ist. Raketen dürfen dort bis zu 75 Gramm Explosivstoff enthalten, hierzulande maximal 20 Gramm. Entsprechend lauter knallen dann auch die Böller aus dem Ausland.
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Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt vor dem Umgang mit verbotenem Feuerwerk. „Man kann sich nicht sicher sein, ob die Zündung funktioniert“, erläutert Pyrotechnik-Expertin Heidrun Fink. Bei zugelassenen Artikeln ist sichergestellt, dass zwischen dem Anzünden der Lunte und der ersten Reaktion so viel Zeit vergeht, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Metern erreicht werden kann. Produkte vom Schwarzmarkt können deutlich schneller in die Luft gehen.
Blitzknallkörper beinhalten neben Schwarzpulver noch einen stark reagierenden Knallsatz. „Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren“, warnt Fink. Auf dem Gelände des BAM haben die Fachleute einen Unfall nachgestellt. Zunächst geht ein in Deutschland zugelassener Böller in einer künstlichen Hand los. Danach ist die Handfläche zwar teilweise verbrannt und ein Finger gebrochen. Doch im Vergleich zum folgenden Versuch mit einem Blitzknallkörper ist der Schaden gering. Nach dessen Detonation hängt der Daumen nur noch an einem Faden an der Hand, sind die Finger gebrochen und angebrannt.
Geprüftes Feuerwerk
Wer beim Feuerwerkseinkauf auf Nummer sicher gehen will, kauft in einem Geschäft vor Ort oder im Supermarkt ein. Dort finden sich laut BAM nur zugelassene Artikel. Bei Angeboten auf dem Parkplatz aus dem Kofferraum heraus ist die Wahrscheinlichkeit dagegen hoch, illegale Ware zu erwerben. Die Kunden können auch anhand des Aufdrucks auf den Produkten erkennen, ob es sich um legale Ware handelt. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Außerdem gehört zu legaler Pyrotechnik stets eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache.
In diesem Jahr sind 611 Produkte neu auf den Markt gekommen. Insgesamt dürfen rund 1700 verschiedene Artikel am Silvestertag gezündet werden. Dabei werden sie dem Gewicht nach in Klassen eingeteilt. Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, so der TÜV. Für Kinder unter 12 Jahren sind Feuerwerkskörper generell verboten.
Die Trends
Nach Angaben des Verbands der pyrotechnischen Industrie finden Batterien und Verbundfeuerwerk zunehmend Anhänger. Beim Abbrennen gab es in den letzten Jahren immer wieder Unfälle mit Verletzungen. Mittlerweile sind die Anforderungen europaweit festgelegt und Prüfkriterien entworfen worden. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit“, glaubt BAM-Experte Christian Lohrer.