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An Silvester gilt: Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel 18 bis 7 Uhr) darf geknallt werden. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

In der Silvesternacht kommt es immer wieder zu Sachschäden. Welche Versicherung hilft?

  • Hausratversicherung. Sie ersetzt Schäden, die etwa durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
  • Wohngebäudeversicherung. Sie springt ein bei Schäden, die zum Beispiel durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
  • Haftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt – vorausgesetzt, dass es nicht absichtlich beziehungsweise vorsätzlich getan wurde.
  • Kfz-Kaskoversicherung. Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Private Unfallversicherung. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus dieser Versicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.