München..
Nachdem zahlreiche Beschwerden über die RTL-2-Sendung „Tatort Internet“ bei der Kommission für Jugendmedienschutz eingegangen waren, hat das Gremium nun befunden, die Sendung verstoße nicht gegen den Jugendschutz.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sieht bei der umstrittenen RTL-2-Sendung „Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder“ keinen Verstoß gegen Jugendschutz-Bestimmungen. Das Gremium hatte seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober zahlreiche Beschwerden über das Format erhalten und beschäftigte sich deswegen in seiner jüngsten Sitzung mit den ersten drei Folgen, wie die KJM am Donnerstag in München mitteilte.
Nach Einschätzung der Kommission ist die Sendung trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. „Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - leider - zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss“, sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Zu begrüßen sei, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert werde, und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hätten.
Welche Wirkung kann die Sendung auf Minderjährige haben?
Die Jugendschützer hatten die Sendungen hinsichtlich der Frage geprüft, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Das erklärte Ziel des Formats sei laut Sender aufzuklären, abzuschrecken und Informationen zu dem gesellschaftlich relevanten Thema „Sexueller Missbrauch im Internet“ zu liefern. Problematisiert worden sei die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhielten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet, hieß es weiter.
Auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten prüft die Sendung derzeit. In der Sendereihe werden mutmaßliche Pädophile im Netz mit Hilfe von Lockvögeln und versteckter Kamera entlarvt.
Die KJM ist für Jugendschutz im privaten Rundfunk und in Telemedien zuständig. Sie prüft, ob Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. (dapd)