Essen/Dortmund..

Eine Welle von Abmahnungen wegen illegaler Downloads schwappt über das Ruhrgebiet. Es geht um hohe Summen: Für die Künstler ist das Geschäft oft einträglicher, als der legale Verkauf. Richter hinterfragen die Praxis kritisch.

Zögernd zieht Michael Weber (Name geändert) den Schlüssel für den Briefkasten aus der Tasche. „Ich gucke da gar nicht mehr gerne rein”, sagt der 50-Jährige. Könnte ja wieder eine Abmahnung drin liegen. Für illegales Herunterladen von Musik aus dem Internet. Zwei hat der Dortmunder schon gekriegt. Und nicht nur er. Tausendfach landen die Schreiben derzeit in den Briefkästen des Reviers. Was früher als Strafe und zur Abschreckung verschickt wurde, ist längst ein glänzendes Geschäft geworden.

Mehrere Seiten lang ist der Brief, den Weber von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen hat. 480 Euro soll der gelernte Automechaniker zahlen. Für das Lied „Guten Morgen Sonnenschein” von einem gewissen Tobias Schulz. „Habe ich noch nie gehört, diesen Namen”, sagt Weber. Kaum jemand hat das. Denn Schulz’ Version des Nana Mouskouri-Klassikers war weit davon entfernt, ein Hit zu sein. Füllmaterial auf verschiedenen Musik-Samplern war sie. Und einen diesen Sampler soll Weber heruntergeladen haben. Illegal. „Möglich”, sagt er. „Ich achte da nicht so drauf.”

„Turn piracy into profit”

Ganz anders als Firmen wie die „DigiProtect GmbH” in Darmstadt, die rund um die Uhr illegale Tauschbörsen überwachen. Sie halten nämlich die Rechte an vielen tausend Songs. Bands wie Scooter und die Sportfreunde Stiller zählen dazu, das meiste aber ist unbekanntes Liedgut, ganz unten in den Hitparaden. Wenn überhaupt. Trotzdem lässt sich selbst damit Geld verdienen. Man muss nur möglichst viele Leute dabei ertappen, wie sie diese Lieder illegal aus dem Internet herunterladen - mit irgendeinem Sampler, in irgendeiner Zusammenstellung. „Turn piracy into profit” hat DigiProject früher selbst seine Dienste beworben. „Verwandele Piraterie in Profit.”

Und dieser Profit kann sich sehen lassen. Laut DigiProtect erhält der Künstler mindestens 50 Prozent des Betrages, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. „Das sind etwa 90 Euro”, hat das Unternehmen ausgerechnet. Klingt nicht viel, ist aber 150 Mal mehr, als ein legaler Download dem Künstler bringen würde. Oder anders gesagt: Wenn nur 1250 der für einen Titel Abgemahnten zahlen, müsste das Lied über 150 000 Mal heruntergeladen werden, um ebenso viel einzuspielen. Das schafft heute kaum noch jemand.

Nach eigenen Angaben hat DigiProtect 2009 bis zu 60000 Abmahnungen verschicken lassen. Viele der Empfänger, heißt es in der Szene, zahlen sofort. Oft zu voreilig, fast immer zu viel. Denn Abmahnungen in Höhe von 480 Euro oder mehr gelten unter Juristen als völlig überhöht. Schon weil sich die genaue Schadenshöhe gar nicht beziffern lässt.

Das sieht der Bundesgerichtshof (BGH) offenbar ähnlich. Jedenfalls hat er in seinem kürzlich gefällten Urteil zur Haftung von WLan-Nutzern die Anwaltskosten für die erste Abmahnung bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen auf 100 Euro beschränkt. „Ausnahme”, tönt die Musikindustrie, zieht aber längst nicht so oft vor Gericht, wie sie gerne behauptet. Weil immer mehr Richter die Abmahnpraxis kritisch hinterfragen.

Ruhe bewahren

Experten, wie der auf Internet- und Medienrecht spezialisierte Kölner Anwalt Christian Solmecke raten dann auch zur Ruhe. Und dazu, die geforderte Unterlassungserklärung nicht blindlings zu unterschreiben. „Die muss von einem Fachmann modifiziert werden.” Einfach den Kopf in den Sand zu stecken, ist allerdings auch keine Lösung. „So kommt man aus der Sache nicht raus.“ Michael Weber hat sich juristischen Rat geholt, dann die modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt. In vielen ähnlichen Fällen haben sich die Rechteinhaber damit zufrieden gegeben. „Hoffentlich habe ich jetzt auch Ruhe,” sagt Weber. Musik illegal herunterladen will er nicht mehr. CDs kaufen allerdings auch nicht. „Dafür habe ich doch gar kein Geld.”