Essen. In vier Phasen kontrollieren Behörden Fahrgeschäfte, bevor diese freigegeben werden. Dabei kann aber nicht jede einzelne Schraube kontrolliert werden.
Nach dem Unfall auf der Oberhausener Fronleichnamskirmes sind viele Menschen verunsichert. Kann man noch bedenkenlos mit der Achterbahn fahren? Wer kontrolliert die Fahrgeschäfte überhaupt?
"Wenn bei einer Kirmes 30 Bauten aufgestellt sind, kann allein aus Zeitgründen nicht jede einzelne Schraube detailliert überprüft werden", sagt Christian Lander, Obmann des Arbeitskreises Fliegende Bauten der Bauministerkonferenz. Deswegen liege das Hauptaugenmerk darauf, dass sämtliche Kontrollen ordnungsgemäß im Prüfbuch erfasst sind. Fehler und Unfälle seien in der Regel auf menschliches Versagen zurückzuführen.
Für Fahrgeschäfte gelten umfassende Sicherheitsvorschriften
"Wir haben in Deutschland sehr strenge und umfassende Sicherheitsvorschriften", sagt Frank Ehlert vom TÜV Rheinland. Karussells und Achterbahnen werden in der Landesbauordnung als "fahrende Bauten" betrachtet. Die genauen Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland. Für den Anfang ist entscheidend, wo der jeweilige Schausteller wohnt.
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Denn bevor ein Schausteller mit seinem Fahrgeschäft auf Reisen geht, benötigt er eine Genehmigung. Die örtlich zuständige Behörde - in NRW ist das meistens die Stadt - erteilt nach umfangreicher Überprüfung des Geräts eine Art Erstzulassung.
Untersuchungen mit Ultraschall und Röntgenstrahlen
Wie mit dem Auto, muss der Schausteller regelmäßig mit seinem Fahrgeschäft beim TÜV vorstellig werden. Eine Achterbahn wird jährlich unter die Lupe genommen, ein vergleichsweise langsam fahrendes Kinderkarussell alle drei Jahre. Dabei werden Bremsen, Aufhängungen und der allgemeine Zustand überprüft.
Ab einem Alter von zwölf Jahren müssen die Fahrgeschäfte alle vier bis sechs Jahre zu einer aufwendigen Sonderprüfung. "Dabei wird die gesamte Anlage auseinander gebaut und jedes Teil auf Schwachstellen überprüft", erklärt Christian Lander. Mittels Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen werden auch feinste Risse aufgespürt.
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Bauaufsicht muss aufgebaute Karussells abnehmen
Vor jeder Kirmes folgt die vierte Kontrolle: Das zuständige Bauaufsichtsamt kommt zur Abnahme. In erster Linie werden alle Dokumente und Genehmigungen der Schausteller überprüft. So wird sichergestellt, dass das jeweilige Fahrgeschäft sämtliche Untersuchungen mitgemacht hat.
Im nächsten Schritt kontrollieren die Beamten, ob das Fahrgeschäft an einem passenden Ort und mit genügend Abstand zum Nebenmann aufgebaut ist. "Wie genau kontrolliert wird, liegt im Ermessen der Kräfte vor Ort", erklärt Frank Ehlert vom TÜV. Manchmal reiche ein einfacher Blick, in anderen Fällen werde an den Konstruktionen gerüttelt.